Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 25-jährigen Mann 1,29 mg/l (2,58 Promille). Nach der Bestätigung der Hafterstehungsfähigkeit durch einen Amtsarzt wurde schliesslich der polizeiliche Gewahrsam verfügt. Zudem wurde der Mann, welcher nicht in der Stadt St.Gallen wohnhaft ist, für 30 Tage aus der Stadt weggewiesen.
Der Mann muss mit Anzeigen wegen Beschimpfung und Sachbeschädigung rechnen. Weiter werden ihm die Kosten für die Reinigung des Abstandsraumes, in dem er in Gewahrsam war, in Rechnung gestellt. Kurz vor Mitternacht wurde der Mann, der sich inzwischen beruhigt hatte, aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.