Die Ausschaffungs-Initiative ist seit 2016 in Kraft und verpflichtet die Behörden eigentlich, ausländische Staatsangehörige nach bestimmten Verurteilungen auszuweisen.
Eine einheitliche Praxis hat sich jedoch bis heute nicht etabliert.
Dies zeigt eine aktuelle Auswertung, die auf parlamentarische Anfragen aus den Reihen der SVP zurückgeht. Bereits der ehemalige Parteipräsident Toni Brunner hatte im Bundeshaus regelmässig nach detaillierten Zahlen verlangt.
Sein Fraktionskollege Thomas Aeschi führe diese Praxis fort und verlange nun erneut kantonsspezifische Angaben zu angeordneten und vollzogenen Landesverweisen, berichtet blick.ch.
Die vorliegenden Daten offenbaren deutliche Unterschiede zwischen den Kantonen.
Zug, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden haben im vergangenen Jahr sämtliche Landesverweise vollzogen, die nach sogenannten Katalogtaten ausgesprochen wurden.
Die Fallzahlen in diesen Kantonen sind insgesamt jedoch gering. In Basel-Stadt wurden 97 Prozent der 119 betroffenen Personen ausgeschafft, in Solothurn 96 Prozent und in Bern rund 77 Prozent.
Demgegenüber weisen mehrere Westschweizer Kantone deutlich tiefere Quoten aus. In Waadt und Genf wurden nur etwa 45 Prozent der angeordneten Landesverweise umgesetzt, in Neuenburg und Jura lediglich rund ein Drittel. Die Statistik berücksichtigt ausschliesslich jene Fälle, die bis Ende 2024 tatsächlich vollzogen wurden.
Auch je nach Delikt zeigen sich Unterschiede.
Bei Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch liegt die Vollzugsquote bei 62 Prozent. Bei Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz beträgt sie knapp 70 Prozent.
Deutlich tiefer ist sie hingegen bei schweren Straftaten: Bei Vergewaltigungen wurden weniger als die Hälfte der verurteilten Täter ausgeschafft, bei Mord sogar nur 38 Prozent.
Die neuen Zahlen werden in der laufenden Wintersession erneut Thema sein. Thomas Aeschi hat bereits weitere Fragen eingereicht, um eine detaillierte Übersicht über die kantonalen Vollzugspraxen zu erhalten.