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Aus der Gemeinde

Bütschwil-Ganterschwil
Bütschwil-Ganterschwil Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Themen wie öffentliche Planauflage, das ökologische Aufwertungsprojekt Zuckenmattweiher, die Herabsetzung Geschwindigkeit Langensteig und angepasste Urnenöffnungszeiten.

Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) den

Teilstrassenplan Gartenweg Bütschwil

Neuklassierung Gemeindestrasse 2. Klasse erlassen und genehmigt.

Bekanntmachung von Baugesuchen (Art. 139 PBG)

Bauherrschaft: Peter Keller Entwicklung GmbH, Küfersberg 17, 9606 Bütschwil.

Bauvorhaben: Abbruch bestehende Gebäude und Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage.

Lage:                         Grundstück Nr. 294B, Bahnhofstrasse, Bütschwil

Der Teilstrassenplan Gartenweg Bütschwil und das Baugesuch für den Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage auf Parzelle Nr. 294B liegen nach Art. 39 ff. StrG und Art. 139 ff PBG während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 19. Januar 2021, bis Mittwoch, 17. Februar 2021, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen den Teilstrassenplan und das Bauprojekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

Ökologisches Aufwertungsprojekt Zuckenmattweiher

Auf dem Gebiet der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil befindet sich der Zuckenmattweiher, welcher ein grosses ökologisches Potenzial aufweist. Mit den vorgesehenen Aufwertungsmassnahmen werden sowohl national prioritäre Amphibienarten als auch ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung gefördert. Das Projekt wurde von der Schweizerischen Stiftung für Vogelschutzgebiete (SSVG) erarbeitet. Zusammen mit den Aufwertungen des Taaweihers und des Grämigerweihers soll das Netz der Kleingewässer in Bütschwil-Ganterschwil gestärkt werden.

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat am 15. Dezember 2020 gestützt auf Art. 21 ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes das Wasserbauprojekt „Ökologische Aufwertung des Zuckenmattweihers“ genehmigt.

Das Wasserbauprojekt liegt während 30 Tagen, d.h. von Montag, 18. Januar 2021, bis Dienstag, 16. Februar 2021, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel

Einsprachen gegen das Wasserbauprojekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.

Zuckenmattweiher Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung

Herabsetzung Geschwindigkeit Langensteig

Im Weiler Langensteig befinden sich mehrere nahe an der Strasse liegende Bauten und Gewerbebetriebe. Ein Trottoir ist nicht vorhanden. Auf dem ganzen Strassenzug von Dietfurt bis Lichtensteig gilt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Anwohner des Weilers Langensteig gelangten mit dem Antrag zur Reduktion der Geschwindigkeit an die Gemeinde. Der Gemeinderat hat der Geschwindigkeitsreduktion zugestimmt.

Nach Beurteilung der Kantonspolizei St. Gallen, Abteilung Verkehrstechnik, ist eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf «50 generell» mit Anpassungen von Ortsbeginn und -ende aufgrund der örtlichen Situation und dem daraus resultierenden Erscheinungsbild rechtmässig.

Die Kantonspolizei hat entsprechend das Herabsetzen der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf 50 generell angeordnet. Das Bauamt wird die Signalisation in nächster Zeit anpassen.

Urnenöffnungszeiten werden angepasst

Der Anteil der Stimmberechtigten, welche ihre Stimme an den Urnen abgeben, ist im Vergleich zu den gesamten Stimmabgaben sehr gering. Über 95% der Stimmberechtigten geben ihre Stimme brieflich ab. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner letzten Sitzung beschlossen, dass ab 1. Januar 2021 die Urnenöffnungszeiten von je zwei auf je eine Stunde verkürzt werden. Es gelten folgende Öffnungszeiten:

Urne Bütschwil (Schulhaus Dorf): 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Urne Dietfurt (Mehrzweckhalle): 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Urne Ganterschwil (Gemeindehaus): 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Abstimmungscouvert bis zur Schliessung der Urnen (d.h. 11.00 Uhr) in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung zu werfen.

Abstimmung in der Gemeinde Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung

Mitwirkungsverfahren Revision Ortsplanung

Von Mitte November bis Mitte Dezember ist das Mitwirkungsfahren zur Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen und zum kommunalen Richtplan durchgeführt worden. Viele Interessierte haben die Unterlagen im Internet und im Gemeindehaus eingesehen. Innert der gesetzten Frist bis zum 10. Dezember 2020 gingen Rückmeldungen von rund 20 Personen ein.

Diese werden nun vom Gemeinderat, in Zusammenarbeit mit der Ortsplanungskommission, gewürdigt. Je nach Würdigung werden Anpassungen am Richtplan vorgenommen. Der Gemeinderat dankt allen, die sich über die Zukunft der Gemeinde Gedanken gemacht und einen konstruktiven Beitrag geleistet haben.

Lage von Bütschwil-Ganterschwil Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung

Geschäftsbericht auf Bestellung

Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil hat bisher jährlich rund 2‘500 Geschäftsberichte gedruckt und diese an alle Haushalte versendet. An einer Bürgerversammlung nehmen erfahrungsgemäss jeweils rund 200 stimmberechtigte Personen teil. Wir gehen davon aus, dass viele Berichte ungelesen im Altpapier landen.

Aus ökonomischen und ökologischen Gründen hat der Gemeinderat daher beschlossen, den Geschäftsbericht künftig nur noch auf Bestellung interessierten Bürgerinnen und Bürgern in gedruckter Form zuzusenden. Wenn Sie einmalig bis zum 12. Februar 2021 eine Bestellung machen, werden Sie auch in Zukunft jährlich mit dem Geschäftsbericht bedient. Sie können die Bestellung entweder mit dem untenstehenden Bestelltalon, per E-Mail an mirjam.stadler@buetschwil-ganterschwil.ch, per Telefon 071 982 82 22 oder per Fax 071 982 82 23 vornehmen.

Der Geschäftsbericht wird zudem auf der Homepage veröffentlicht. Auf Wunsch werden wir diesen auch per E-Mail zustellen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und danken für Ihr Verständnis.

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil/Toggenburg24