Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) den
Teilstrassenplan Gartenweg Bütschwil
Neuklassierung Gemeindestrasse 2. Klasse erlassen und genehmigt.
Bekanntmachung von Baugesuchen (Art. 139 PBG)
Bauherrschaft: Peter Keller Entwicklung GmbH, Küfersberg 17, 9606 Bütschwil.
Bauvorhaben: Abbruch bestehende Gebäude und Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage.
Lage: Grundstück Nr. 294B, Bahnhofstrasse, Bütschwil
Der Teilstrassenplan Gartenweg Bütschwil und das Baugesuch für den Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau von zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage auf Parzelle Nr. 294B liegen nach Art. 39 ff. StrG und Art. 139 ff PBG während 30 Tagen, d.h. ab Dienstag, 19. Januar 2021, bis Mittwoch, 17. Februar 2021, im Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen den Teilstrassenplan und das Bauprojekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.