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Benützungsordnung für das Gemeindearchiv

Symbolbild
Symbolbild Bild: toggenburg24/Web/freie Nutzung
Die kantonale Verordnung über Aktenführung und Archivierung verpflichtet die Gemeinden, eine Benützungsordnung für die Archive zu erlassen.

Die Benützungsordnung erleichtert den Umgang mit Archivalien und schafft Rechtssicherheit im Umgang mit zu schützendem Archivgut. Zudem regelt sie auch den konkreten Zugang für interne und externe Nutzerinnen und Nutzer. Der Gemeinderat hat am 15. Dezember 2020 die Benützungsordnung für das Archiv der Politischen Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil erlassen.

Die Benützungsordnung für das Gemeindearchiv ist im Onlineschalter unter www.buetschwil-ganterschwil.ch einsehbar.

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil/Toggenburg24