Ab März 2021 gelten sie dann als Sperrgut und müssen entsprechend frankiert werden.
Den Baum können Sie neben den Unterflurbehältern bereitstellen (nicht in den Behälter werfen). Grössere Bäume bitte zerkleinern (z.B. in der Mitte halbieren).
Ab März 2021 gelten sie dann als Sperrgut und müssen entsprechend frankiert werden.
Den Baum können Sie neben den Unterflurbehältern bereitstellen (nicht in den Behälter werfen). Grössere Bäume bitte zerkleinern (z.B. in der Mitte halbieren).