Die entsprechende Verfassungsinitiative hiessen die Genferinnen und Genfer nach vorläufigen Ergebnissen mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 91,67 Prozent gut. Der Kanton Genf ist damit der zehnte Kanton, der ein Verfahren einführt, das die Abberufung von Regierungsmitgliedern ermöglicht.
Die Vorlage kam im Zuge der Affäre um den ehemaligen Staatsrat Pierre Maudet zustande. Angesichts der institutionellen Krise verabschiedete der Grosse Rat Anfang Juli fast einstimmig ein Verfassungsgesetz, das ein Amtsenthebungsverfahren ermöglicht. Da es eine Verfassungsänderung erforderte, kam der Text vor das Volk.
Es sieht einen dreistufigen Mechanismus vor. Die Amtsenthebung muss zunächst von 40 Parlamentsmitgliedern verlangt werden. Dann stimmt der Grosse Rat darüber ab, benötigt wird Mehrheit von drei Vierteln. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Urne.