Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Mosnang
31.05.2024

Abbundhalle im Aufeld: Planverfahren, öffentliche Auflage

Ab dem 3. Juni läuft die öffentliche Auflage betreffend Gebiet Aufeld.
Ab dem 3. Juni läuft die öffentliche Auflage betreffend Gebiet Aufeld. Bild: Katharina Meier
Die Gemeinde Mosnang legt ab dem 3. Juni den Teilzonenplan, den Sondernutzungspläne, den Planungsbericht sowie den Waldfeststellungsplan für die geplanten Abbundhalle im Aufeld öffentlich auf.

Der Gemeinderat hat den Teilzonenplan Aufeld (Parz. Nrn. 300 und 301) genehmigt und zur öffentlichen Auflage frei gegeben. Mit dem Teilzonenplan soll eine Siedlungsentwicklung im Aufeld für die Erstellung einer neuen Element-und Abbundhalle der  Wohlgensinger AG realisiert werden können.

Zonenvorschriften werden überschritten

Da die für eine betrieblich einwandfreie Prozess abwicklung notwendigen Dimensionen die Mindestmasse der Zonenvorschriften gemäss Baureglement überschreiten, musste für die rahmennutzungsrechtliche Realisation der Produktionshalle ein  Sondernutzungsplan erarbeitet werden. Auch dieser wurde vom Rat genehmigt und für die öffentliche Auflage freigegeben.

Zusätzliche Angrenzung an Wald

Da die einzuzonende Fläche neu an Wald grenzt, war zusätzlich ein Waldfeststellungsverfahren notwendig, welcher ebenso für die Auflage erlassen wurde. Die Ergebnisse der nicht benutzten öffentlichen Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung sind in die nun genehmigten Unterlagen eingeflossen. Sämtliche Unterlagen können während der öffentlichen Auflage vom 3. Juni bis 2. Juli 2024 auf www.mosnang.ch und im Gemeindehaus, Ratskanzlei, Büro 5 eingesehen werden. Direkt betroffene und angrenzende Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer erhalten eine persönliche Anzeige.

Begründung und Antrag

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen den Sondernutzungs- und Teilzonenplan beim Gemeinderat Mosnang, Postfach, 9607 Mosnang und hinsichtlich der Waldgrenze beim Kantonsforstamt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Gemeindekanzlei Mosnang