Die Leistungsansprüche ergeben sich aus den Faktoren Mindestausstattung, Disparitätenabbau, Schulkostenausgleich, Soziallastenausgleich und allfälligen Leistungskürzungen, schrieb der Kanton am Freitag in einer Mitteilung. Zu den Gebergemeinden zählen Teufen, Speicher, Heiden, Walzenhausen, Gais, Wolfhalden, Rehtobel und Lutzenberg.
Die Kommission für Finanzaufsicht und Finanzausgleich habe das Ergebnis der Berechnungen geprüft und dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet.