Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
Lütisburg
27.11.2024
E-Voting – Anmeldung jetzt

E-Voting ab Februar 2025 möglich. (Symbolbild)
Bild:
brocku.ca
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Lütisburg können ab der Abstimmung vom 9. Februar 2025 elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung erforderlich.
Interessierte Personen können sich unter www.anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und registrieren.
Die Gesamtausgabe des Mitteilungsblattes finden Sie im Anhang.