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Kirchberg
01.12.2024

Die Vorfinanzierung wird aufgelöst

Der Zweck der Vorfinanzierung ist weggefallen. (Symbolbild)
Der Zweck der Vorfinanzierung ist weggefallen. (Symbolbild) Bild: Gemeindekanzlei Kirchberg
Für die ehemals geplante Schulraumer­weiterung und Mehrzweckhalle Sonnen­hof besteht eine Vorfinanzierung von Fr. 4'300'000.–.

Das Projekt wurde im Jahr 2021 von der Bürgerschaft abge­lehnt. Die Vorfinanzierung muss nun zu Gunsten der Erfolgsrechnung der Ge­meinde aufgelöst werden.

Vorfinanzierungen sind zweckgebundene Mit­tel für grössere Investitionsvorhaben, die noch nicht beschlossen sind. Es handelt sich somit um reserviertes Eigenkapital. Für die ehe­mals geplante Schulraumerweiterung und die Mehrzweckhalle Sonnenhof besteht eine sol­che Vorfinanzierung von Fr. 4'300'000.–. Der Baukredit und das Bauprojekt wurden von der Bürgerschaft an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 jedoch abgelehnt. Der Zweck dieser Vorfinanzierung ist damit weggefallen.

Baldiger Projektstart nicht absehbar

Sobald feststeht, dass ein Investitionsvorhaben nicht ausgeführt wird, ist eine Vorfinanzierung innert mindestens fünf Jahren zugunsten der Erfolgsrechnung aufzulösen. Es ist nicht er­laubt, anstelle einer Auflösung und Neubildung den Zweck der Vorfinanzierung zu ändern.

In Absprache mit der externen Revisionsstelle wurde die Vorfinanzierung bisher nicht aufge­löst, da in absehbarer Zeit ein neues Investiti­onsprojekt zur Schulraumerweiterung erarbei­tet werden sollte. Bei einer Kontrolle im Herbst 2024 hat das Amt für Gemeinden festgehalten, dass die bestehende Vorfinanzierung aufzulö­sen ist, da nach heutigem Stand ein baldiger Projektstart nicht absehbar ist. Zuerst gilt es, die Schulhausfrage der Oberstufe zu klären. Die Vorfinanzierung für die Schulraumerwei­terung und Mehrzweckhalle Sonnenhof von Fr. 4'300'000.– wird daher im aktuellen Rech­nungsjahr aufgelöst.

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24