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Energiefördermassnahmen – Anpassung Richtlinien

Das Geld spielt immer eine Rolle bei den Energieförderprogrammen. (Symbolbild)
Das Geld spielt immer eine Rolle bei den Energieförderprogrammen. (Symbolbild) Bild: AdobeStock
Die Gemeinde beteiligt sich im Rahmen der Richtlinien zum Energieförderungsprogramm an privaten Vorhaben. Ziel dabei ist es, den Energieverbrauch sowie CO2-Ausstoss zu verringern.

Eine der grössten Herausforderungen für die Aktivitäten der Gemeinde in Richtung Energiewende ist das Geld. Wegen der hohen Nachfrage nach Förderbeiträgen war und ist das Budget bereits in der ersten Jahreshälfte aufgebraucht, die Gesuchsteller landen auf einer Warteliste und verfügen währenddessen über keine Beitragszusicherung. Inzwischen ist die Warteliste so lang, dass das Budget, welches jeweils für das kommende Jahr vorgesehen ist (grundsätzlich jährlich Fr. 200‘000), bereits vor der Genehmigung durch die Bürgerversammlung theoretisch aufgebraucht ist.

Erhöhter Betrag im Budget von 2025

Dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden. Denn es ist weder für die Gemeinde, noch für die Grundeigentümer zielführend, wenn eine Warteliste besteht ohne Sicherheit, wie mit diesen Beträgen künftig umgegangen wird. Deshalb sieht der Gemeinderat vor, im Jahr 2025 einmalig einen erhöhten Betrag von Fr. 250‘000 ins Budget aufzunehmen. Zusätzlich werden Förderbeiträge reduziert oder gestrichen, damit die vorhandenen und begrenzten Gelder unter den Gesuchstellern gerecht verteilt werden können. Konkret hat der Gemeinderat die folgenden Anpassungen für Gesuche, welche ab dem 1. Januar 2025 eingereicht werden, definiert:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nicht mehr gefördert (bisher pauschal Fr. 2‘000.00).
  • Der Neubau von Photovoltaikanlagen auf Neubauten und bestehenden Bauten (Festinstallationen Dach und/ oder Fassade) wird mit Fr. 200.00/kWp unterstützt (bis- her Fr. 300.00/kWp). Der maximale Förderbeitrag ist auf Fr. 2‘000.00 begrenzt (bisher Fr. 3‘000.00).
  • Die Erstinstallation einer Solarstrombatterie zur Speicherung des selbst erzeugten Solarstroms wird pauschal mit Fr. 2‘000.00 unterstützt (bisher Fr. 2‘500.00). Die Solarstrombatterie muss weiterhin mindestens 3 kWh Speicherkapazität aufweisen.

Die aktualisierte Richtlinie zum Energieförderprogramm ist auf der Gemeindewebseite im Online-Schalter abrufbar.

Informationen

Im Auftrag der Gemeinde übernimmt weiterhin die Energieagentur St. Gallen die Abwicklung und das Controlling der Fördergesuche. 

Gesuche können deshalb direkt unter www.energieagentur-sg.ch/e-Förderportal eingereicht werden.

Bei Fragen dürfen Sie sich telefonisch unter der Nummer 058 228 71 61 an die Energieagentur St. Gallen wenden. Die Auskunft ist kostenlos.

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24