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Nesslau
12.04.2025

Grabräumungen auf vier Friedhöfen

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Ref. Kirche Bäretswil
Die Gemeinde plant Grabräumungen auf vier der insgesamt sechs Friedhöfen. Die Angehörigen wurden - sofern wir sie ausfindig machen konnten - über die Aufhebung der Gräber mit einem persönlichen Schreiben informiert.

Die gesetzliche Mindest-Grabesruhe für Erdbestattungen beträgt 20, für Urnengräber 10 und für Kindergräber 15 Jahre. Für manche Angehörige ist es ein schwieriger Moment, wenn das Grab ihres Partners, der Eltern oder gar ihres verstorbenen Kindes aufgehoben wird. Dafür haben wir grosses Verständnis. Gelegentlich kommt es aber auch vor, dass eine Grabräumung umgehend nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gewünscht wird.

Die Angehörigen werden ersucht, die Grabsteine, Kreuze, Pflanzen usw. bis Samstag, 31. Mai 2025 zu entfernen. Über Grabmäler und Pflanzen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt werden, verfügt die Gemeinde. Jede Verantwortung und Haftung wird ausgeschlossen. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Gemeinderatskanzlei (T 058 228 76 40 oder per E-Mail doris. gmuer@nesslau.ch).

Infolge Ablauf der gesetzlichen Grabesru­he werden nachfolgende Gräber geräumt:

Friedhof Krummenau

  • 9 Erdbestattungen 2002 - 2005
  • 4 Urnengräber 2004

Friedhof Neu St. Johann

  • 11 Erdbestattungen 2001 - 2002
  • 5 Urnengräber 2004 - 2005

Friedhof Nesslau

  • 14 Erdbestattungen 2002 - 2003
  • 2 Urnengräber 2005

Evang. Friedhof Stein

  • 7 Erdbestattungen 2001 - 2003
Gemeinde Nesslau / Toggenburg24