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Neckertal
27.04.2025

Eidgenössische Volksabstimmung am 18. Mai 2025

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Bild: AdobeStock/ZO24
An der eidgenössischen Volksabstimmung wird über zwei Vorlagen abgestimmt, nämlich über den Nachtrag zum Finanzausgleich und über den Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung.

Jeder Stimmberechtigte kann seine Stimme brieflich abgeben. Sie muss am Abstimmungssonntag bis spätestens zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen. Briefliche Stimmabgaben (auch von Familienangehörigen oder Nachbarn) können den Stimmenzählenden an der Urne separat übergeben werden.

Die Urne im Gemeindehaus Mogelsberg ist am Sonntag, 18. Mai 2025, von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.

  • Vorlage 1: V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz
  • Vorlage 2: III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

  • Stimmzettel in beigelegtes Kuvert legen und  verschliessen.
  • Stimmausweis unterschreiben und anschliessend Kuvert und Stimmausweis im erhaltenen Zustellkuvert  an Stimmbüro senden oder abgeben.
  • Über den Postweg muss das Stimmcouvert spätestens bis am Dienstag, 13. Mai 2025 vor dem   Abstimmungssonntag aufgegeben werden, damit es fristgerecht beim Stimmbüro eintrifft.

Elektronische Stimmabgabe

Die elektronische Stimmabgabe ist per E-Voting ab Dienstag, 22. April 2025, 12.00 Uhr bis Samstag, 17. Mai 2025, bis 12.00 Uhr möglich. 

Am Donnerstag, 15. Mai 2025 und Freitag, 16. Mai 2025 kann während den Büroöffnungszeiten von 08.00 bis 11.30 Uhr beim Front-Office in Mogelsberg vorzeitig persönlich abgestimmt werden.

Fehlende Stimmausweise können bis am Freitagmittag vor der Abstimmung beim Front-Office bezogen werden.

Ratskanzlei Neckertal

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