Zusammen prüfen die drei Kammern die Vertragstexte der Bilateralen III sowie die Umsetzung in der inländischen Gesetzgebung im laufenden Vernehmlassungsverfahren.
Der Bundesrat eröffnete heute die Vernehmlassung zur Erneuerung der bilateralen Verträge mit der EU. Die Handelskammern werden die Texte eingehend prüfen und ihre Vernehmlassungsantwort im Herbst veröffentlichen. Bereits im Mai haben sich die Vorstände der drei Kammern an einem gemeinsamen Anlass aus erster Hand von Staatssekretärin Helene Budliger Artieda sowie dem stv. Staatssekretär Patric Franzen über den aktuellen Stand der Bilateralen III informieren lassen und damit einen faktenbasierten Entscheidungsfindungsprozess gestartet.