Mit dem Fonds können in erster Linie Bürgerinnen und Bürger des Kantons St. Gallen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen, welche für eine wissenschaftliche, künstlerische, gewerbliche oder landwirtschaftliche Ausbildung ausgeprägt begabt sind, unterstützt werden. In zweiter Linie können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche im Kanton St. Gallen wohnen und dieselben Fähigkeiten besitzen, unterstützt werden. Schliesslich können auch Projekte zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung des Lebens und Nachlasses von Hedwig Scherrer, der Tochter von Josef Scherrer-Füllemann, unterstützt werden.
Beitragsgesuche – «Scherrer- Füllemann-Stiftung»

Voraussetzungen für die Beitragsleistung
Beiträge, die dem Fondszweck entsprechen, können ausgerichtet werden, wenn das vollständig ausgefüllte Beitragsgesuch samt den verlangten Beilagen vorliegt. Ebenfalls muss eine Bescheinigung einer Ausbildungsinstitution vorliegen, welche die ausgeprägte Begabung der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers bestätigt. Auch die Bedürftigkeit der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers muss nachgewiesen werden. Als bedürftig gilt, wer im Vorjahr des Gesuches oder im aktuellen Jahr von einer Individuellen Prämienverbilligung (IPV) profitiert hat.
Einreichen von Gesuchen
Beitragsgesuche sind bis spätestens 30. Oktober 2025 per Post an: Ratskanzlei Kirchberg, Fondskommission, Gähwilerstrasse 1, 9533 Kirchberg oder per Mail an: gemeinde@kirchberg.ch einzureichen. Die Fondskommission behandelt die Gesuche im November 2025. Der Gemeinderat beschliesst die Beiträge zuhanden des Budgets des folgenden Jahres.
Das Reglement über den Fonds «Scherrer-Füllemann-Stiftung», die Richtlinien über die Ausrichtung von Beiträgen sowie das Gesuchsformular können unter www.kirchberg.ch – Onlineschalter – Ratskanzlei – Fonds «Scherrer-Füllemann-Stiftung» heruntergeladen werden.