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Mosnang
08.08.2025
09.08.2025 09:37 Uhr

Nachtrag für Baukredit Neubau

Symbolbild
Symbolbild Bild: Gemeinde Mosnang
Im Jahr 2018 hat die Bevölkerung dem Baukredit von Fr. 1’340’000.00 für den Neubau einer öffentlichen Tiefgarage an der Bütschwilerstrasse 4 in Mosnang zugestimmt.

Wegen Verzögerungen durch Rechtsmittelverfahren und gestiegenen Baukosten musste die Kostenschätzung angepasst werden. Der vom Gemeinderat beschlossene Nachtragskredit von Fr. 237’400.28 wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Mit dem Nachtragskredit kann die Garage wie bewilligt zur Umsetzung freigegeben werden.

Am 10. Juni 2018 hat die Bevölkerung im Rahmen der kommunalen Abstimmung dem Baukredit von Fr. 1’340’000.00 für den Neubau der Tiefgarage an der Bütschwilerstrasse 4 in Mosnang zugestimmt. Der Beschluss der Stimmbürgerschaft für den Bau der Tiefgarage ist rechtsgültig und die Baubewilligung mittlerweile erteilt. Die Gemeinde Mosnang hat in enger Zusammenarbeit mit der Konsumgenossenschaft Mosnang die Detailplanung des Bauprojekts vorangetrieben und die Kostenschätzung aktualisiert.

Mehrkosten aufgrund zeitlicher Verzögerung

Aufgrund des langjährigen Rechtsmittelverfahrens sind zusätzliche nicht vorgesehene Kosten entstanden:

Vorleistungen im Baubewilligungsprozess:

  • Mehrkosten für Architektur und Ingenieur (Projektanpassungen), Juristische Beratung (Begleitung Rechtsverfahren), Fr. 100’000.00
  • Mehrkosten für Entschädigung Baurecht, Fr. 35’000.00
  • Abdichtung (Änderung der Vorschriften), Fr. 90’000.00
  • Bauherrenberatung, Fr. 30’000.00

Mehrkosten aufgrund Teuerung

Die ursprüngliche Kostenschätzung von 2018 musste zudem aufgrund der erheblichen zeitlichen Verzögerung an die aktuelle Teuerung angepasst werden. In Anwendung an die vom Bundesamt für Statistik (BFS) halbjährlich veröffentlichten relevanten Baupreisindexwerte entspricht die anzuwendende Teuerung 19.5 Punkte. Über die Mehrkosten im Rahmen der Teuerung kann der Gemeinderat abschliessend befinden.

Submission sichert Kostengenauigkeit

Von der Teuerung sind nahezu sämtliche Arbeitsgattungen betroffen. Um eine grosse Kostengenauigkeit zu erreichen, wurde für die Arbeiten grösstenteils bereits die Submission vorgenommen.

Die aktualisierte Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt Fr. 1’850’000.00 (inkl. MwSt.). Diese basiert auf getätigten Zahlungen, vorliegenden Offerten und bereits erfolgten Arbeitsvergaben.

Bild: Gemeinde Mosnang

Der Gemeinderat hat teuerungsbedingte Mehrkosten (19.5 Punkte) von Fr. 267’622.93 genehmigt. Gemäss Anhang Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung Mosnang ist der Gemeinderat für Teuerungen abschliessend zuständig.

Für die Ermittlung des in die Kompetenz der Bürgerschaft zu fallenden Nachtragskredits ergibt sich folgende Berechnung:

  • KV Original 2018 (7.7 % MwSt.) Fr. 1’340’000.00
  • Korrektur Änderung MwSt.-Satz Fr. 4’976.79
  • KV revidiert (8.1 % MwSt.) Fr. 1’344’976.79

KV revidiert inkl. Teuerung

  • 19.5 Pkte. , Fr. 1’612’599.72
  • ./. KV revidiert (8.1 % MwSt.), Fr. 1’344’976.79
  • Total Teuerung Fr. 267’622.93

Geplante Baukosten,  Fr. 1’850’000.00

  • ./. Korrektur Mehrwertsteuer,  Fr. 4’976.79
  • ./. Teuerung,  Fr. 267’622.93
  • ./. KV Original,  Fr. 1’340’000.00
  • Total Nachtragskredit, Fr. 237’400.28

Für die entstandenen Mehrkosten hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit von Fr. 237’400.28 bewilligt. Gemäss Anhang Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung muss der Beschluss des Gemeinderates dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Beachten Sie das Inserat im Anhang.

Der Beschluss der Stimmbürgerschaft für den Bau der Tiefgarage ist rechtsgültig und die Baubewilligung erteilt. Mit dem Nachtragskredit kann die Garage wie bewilligt zur Umsetzung freigegeben werden.

Der Gemeinderat

Die Gesamtausgabe der Mosliger Nachrichten finden Sie im Anhang:

Fakultatives Referendum

Gegenstand Gemeinderatsbeschluss: Erteilung Nachtragskredit Neubau Tiefgarage an der Bütschwilerstrasse 4 in Mosnang

Genehmigungsdatum 4. August 2025

Öffentliche Auflage Gemeindehaus, Ratskanzlei, Büro 5

Referendumsfrist Anzahl Unterschriften 200

8. August bis 16. September 2025

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 14 bis 17 der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) und dem Gesetz über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Ein allfälliges Referendum zur Volksabstimmung ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.

Mosnang, 8. August 2025 | Gemeinderat

Gemeinde Mosnang / Toggenburg24