Aufgrund des Datums der Bürgerversammlung ist die Frist von einem Jahr für die Durchführung der Abstimmung, im Falle der hier vorliegenden Ablehnung der Initiative durch den Gemeinderat, um drei Wochen nicht eingehalten.
Hoffnung auf Verständnis
Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Frist für die Durchführung der Abstimmung um rund drei Wochen nicht eingehalten wird. Jedoch hält der Gemeinderat aus verwaltungsökonomischen Gründen und weil bis zur Abstimmung keine Änderungen von Liegenschaftsnutzungen vorgesehen sind, welche vom Initiativtext betroffen wären, an der Abstimmung über die Initiative an der ordentlichen Bürgerversammlung vom 19. November 2025 fest. Der Gemeinderat hofft dabei auf das Verständnis der Bürgerschaft und des Komitees.
Fälschlicherweise Urnenabstimmung geplant
Der Gemeinderat möchte darauf hinweisen, das er die Abstimmung fristgerecht an einer Bürgerversammlung innerhalb der Frist angesetzt hätte, wenn dies beim Einreichen der Initiative im Oktober 2024 bereits erkannt worden wäre. Leider wurde fälschlicherweise eine Urnenabstimmung geplant und dies wurde erst im Juli 2025 erkannt. Für diesen Fehler hat sich der Gemeinderat bereits mehrfach entschuldigt. Der Gemeinderat dankt der Bürgerschaft und dem Komitee für das Verständnis für das gewählte Vorgehen.
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