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Appenzellerland
22.09.2025

Grundlagen für Windkraftprojekte bewilligt

Der Ausserrhoder Kantonsrat diskutierte am Montag über die Grundlagen für Windenergie-Projekte im Richtplan. (Archivbild)
Der Ausserrhoder Kantonsrat diskutierte am Montag über die Grundlagen für Windenergie-Projekte im Richtplan. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Der Ausserrhoder Kantonsrat hat am Montag einer Anpassung des Richtplans klar zugestimmt. Darin werden sechs Eignungsgebiete für Windenergieanlagen definiert. Zwei Rückweisungsanträge fanden keine Mehrheit.

Wie in der ganzen Schweiz sind auch in Appenzell Ausserrhoden Windanlagen geplant, um den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch zu erhöhen. Der Bund verpflichtet die Kantone, dass sie dafür geeignete Gebiete definieren und im Richtplan festlegen.

Über diese Ergänzung des Richtplans diskutierte der Kantonsrat am Montag. Die drei Gebiete Hochhamm in der Gemeinde Urnäsch, Sommersberg/Suruggen in den Gemeinden Gais und Trogen sowie Ruppen Nord in den Gemeinden Trogen und Wald werden darin als Eignungsgebiete mit "Priorität A" bezeichnet.

Falls dort Windenergieanlagen realisiert würden, könnten die Ausbauziele bei der Stromproduktion grundsätzlich sichergestellt werden, schrieb der Regierungsrat. Eine weniger hohe Priorität haben deshalb weitere Standorte in Teufen, Heiden sowie Walzenhausen/Wolfhalden.

Zwei Rückweisungsanträge

In der Debatte kündigte der Sprecher der FDP an, die Fraktion werde sich "mit sehr grosser Mehrheit" für die Vorlage aussprechen. Ähnlich lauteten die Stellungnahmen von PU (Parteiunabhängige) und SP. Die Mitte/EVP/GLP-Fraktion sei einstimmig für die Richtplananpassung, sagte deren Sprecherin.

Eine knappe Mehrheit der SVP werde sich für die Rückweisung des Geschäfts an die Regierung einsetzen, hiess es von dieser Fraktion. Die Forderung: Die Zahl der möglichen Standorte solle von sechs auf zwei Gebiete reduziert werden.

Ein weiterer Rückweisungsantrag kam von einer Minderheit der zuständigen Kommission. Darin wurde verlangt, der Regierungsrat solle im Richtplan Vorgaben etwa zur maximalen Höhe von Windkraftanlagen oder zur Mindestdistanz zu Wohnliegenschaften festlegen.

Letztlich klare Zustimmung

Regierungsrat Dölf Biasotto (FDP) verwies auf Abstimmungen auf Kantons- und Bundesebene, in denen der Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen wurde. Dieser Volksauftrag sei umzusetzen. Der Bund akzeptiere im Richtplan keine Vorgaben wie Mindestabstände. Für solche Themen folge später eine Nutzungsplanung.

In einer Reihe von Abstimmungen setzte sich dann zuerst der Rückweisungsantrag der Kommission gegen denjenigen der SVP durch. Danach wurde der übrig gebliebene Rückweisungsantrag mit 49 gegen 12 Stimmen abgelehnt. In der letzten Abstimmung bewilligte schliesslich der Kantonsrat die Anpassungen im Richtplan mit 47 gegen 11 Stimmen bei drei Enthaltung.

Keystone-SDA