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Kommentar
Bütschwil-Ganterschwil
25.09.2025

Hallenbad Bütschwil AG – jetzt handeln

Hallenbad Bütschwil. (Symbolbild)
Hallenbad Bütschwil. (Symbolbild) Bild: zvg
Bereits im September 2024 forderte die FDP die Umwandlung des Zweckverbands Hallenbad Bütschwil in eine privatrechtliche (gemeinnützige) Aktiengesellschaft.

Ein Rechtsgutachten, welches vom Zweckverband in Auftrag gegeben wurde, unterstützt nun diese Forderung – nicht aber der Verwaltungsrat des Zweckverbands. Für die FDP ist jedoch umso mehr klar: es muss jetzt eine AG gegründet werden. Der Handlungsbedarf ist weiterhin ausgewiesen.

Rechtsgutachten liegt vor

Die FDP forderte in einer Medienmitteilung vom 3. September 2024 die Überführung des Zweckverbands Hallenbad Bütschwil, bestehend aus vier Zweckverbandsgemeinden, in eine privatrechtliche (gemeinnützige) Aktiengesellschaft. Der Verwaltungsrat des Zweckverbands gab daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag, mit welchem diese Forderung überprüft werden sollte. Die FDP erhielt – leider erst nach einem Gesuch gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz – Einsicht in dieses Rechtsgutachten. Darin kommt der Gutachter zum Schluss, dass die Überführung des Zweckverbandes in eine AG tauglicher und prüfenswerter Ansatz sei und die Vorteile überwiegen würden. Anschaulich wird im Rechtsgutachten beschrieben, dass Blockaden gelöst werden könnten und die AG flexibler und agiler am Markt auftreten könne als ein Zweckverband. Der Verwaltungsrat hätte zudem eine sehr hohe strategische und operative Handlungsfreiheit. Dies, weil bürokratische Abläufe innerhalb des Zweckverbands wegfallen würden.

Weiterhin dringender Handlungsbedarf vorhanden

Für die FDP Toggenburg ist unverständlich, dass der Verwaltungsrat des Zweckverbands die Zeichen der Zeit, das Rechtsgutachten und damit auch einen zukunftsorientierten Vorschlag der FDP ausser Acht lässt und immer noch am Konstrukt Zweckverband festhalten will. Damit langzeitige Blockaden, wie sie die Steuerzahler der Zweckverbandsgemeinden in der Vergangenheit miterleben mussten, verhindert werden können und die Sanierung oder Erweiterung des Hallenbads endlich vorangetrieben werden kann, ist es jetzt an der Zeit, eine AG zu gründen. Dabei sollen die politischen Gemeinden, Schulgemeinden aber auch Private gleichermassen an einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft beteiligt werden. Dadurch könnte die Verankerung des Hallenbads in der Bevölkerung gestärkt und die Unterstützung für die geplante Sanierung oder Erweiterung erhöht werden. 

Flurin Schmid, FDP, Die Liberalen, Toggenburg / Toggenburg24