– Ein Prozess, der mit viel Aufwand verbunden war und uns auch in den kommenden Jahren weiter begleiten wird.
Gerne möchte ich Ihnen heute einen Überblick über den aktuellen Stand unserer Arbeiten in den Bereichen Ortsplanung, Gewässerraumausscheidung und Schutzverordnungen geben.
Raumplanung
Nach wie vor sind die Verfahren zur Ortsplanung für die ehemaligen Gemeindegebiete Oberhelfenschwil und alt Neckertal, im Gegensatz zu Hemberg, nicht abgeschlossen. Das ist für alle Beteiligten unbefriedigend. Doch warum ist das so?
Beide ehemaligen Gemeinden haben nach dem Inkrafttreten des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes ihre Ortsplanungen revidiert. Ziel war und ist es, eine zeitgemässe Zonenplanung und ein aktualisiertes Baureglement zu erarbeiten, um wieder Klarheit über die baurechtlichen Möglichkeiten auf jedem Grundstück zu schaffen. Eine der grössten Herausforderungen war dabei, die Baulandreserven zu reduzieren und teilweise Bauland auszuzonen, wie es die gesetzlichen Vorgaben verlangen.
Auf Gemeindeebene wurden die Arbeiten mit hohem Aufwand und beträchtlichen finanziellen Mitteln weitgehend abgeschlossen. Mitwirkungsverfahren, öffentliche Auflagen und das fakultative Referendum fanden statt. Danach erliess das kantonale Amt für Raumentwicklung eine Gesamtverfügung, welche nun eröffnet ist.
Derzeit sind verschiedene Rekurse hängig, die vom Rechtsdienst des kantonalen Bau- und Umweltdepartements St.Gallen bearbeitet werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einzelne Fälle vor Gericht weitergezogen werden.