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Neckertal
28.09.2025
28.09.2025 08:19 Uhr

Längsvernetzung Necker – Projektstand

Symbolbild.
Symbolbild. Bild: Jonas Ingold/LID
In der strategischen Revitalisierungsplanung des Kantons St.Gallen sind rund 370 Kilometer Gewässerstrecken mit guter, und rund 270 Kilometer mit mittlerer Eignung für eine Revitalisierung ausgewiesen.

Beurteilt wurden dabei der Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand. Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Ziel ist die Wiederherstellung von naturnahen Bächen, Flüssen und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten.

Der Necker soll längsvernetzt werden

Das von der Regierung beschlossene Umsetzungskonzept für die Revitalisierungsplanung vom Dezember 2014 sieht vor, dass der Kanton konkrete Projekte anstösst. In diesem Kontext soll der Necker auf dem ehemaligen Gemeindegebiet Oberhelfenschwil längsvernetzt werden. Im Necker befindet sich ein künstlicher Absturz (Wehr), welcher fischgängig gemacht werden soll. Dadurch werden mehrere Kilometer Fluss für Fische wieder durchwanderbar und es wird mit einem punktuellen Eingriff ein grosser Mehrwert für die aquatische Fauna erreicht.

Auftraggeber ist der Kanton St. Gallen

Der Gemeinderat Oberhelfenschwil stimmte am 19. November 2018 der Erarbeitung eines Revitalisierungsprojektes durch die kantonalen Fachstellen zu. An der Sitzung vom 22. November 2021 wurde das Vorprojekt gutgeheissen. Auftraggeber dieser Planung ist der Kanton St.Gallen vertreten durch das Amt für Wasser und Energie, Abteilung Wasserbau. Bauherrin ist die Gemeinde Neckertal aufgrund ihrer Wasserbaupflicht.

Bearbeitung blieb auf der Verwaltung liegen

Die Gemeinde Oberhelfenschwil legte die Planunterlagen im Frühjahr 2022 zur Mitwirkung auf. Im Zusammenhang mit der Gemeindefusion blieb die weitere Bearbeitung des Projektes in der Verwaltung liegen. Die Antworten an die mitwirkenden Personen erfolgte erst im Januar 2025. Die Gemeindebehörde genehmigte am 25. Januar 2025 das Projekt samt Kostenvoranschlag und beauftragte die Verwaltung, die öffentliche Auflage durchzuführen.

Aufgrund einer Eingabe während des Auflageverfahrens entschieden sich die verantwortlichen von Kanton und Gemeinde mit interessierten Personen eine Besprechung durchzuführen. An dieser nahmen auch Vertreter der Wasserversorgungen Necker und Lichtensteig sowie die Thurwerke AG teil.

Die konstruktive Aussprache hatte zur Folge, dass die Projektgruppe die Anliegen der verschiedenen Anspruchsgruppen wie Wasserversorgungen, Bewohnerinnen und Bewohner sowie betroffene Grundeigentümer eingehend prüfte und insbesondere den Projektablauf anpasste. Die Umsetzung des Projektes wird gegenüber dem öffentlich aufgelegenen Projekt etappiert, sodass auf die erste Etappe eine Beobachtungsphase und Neubeurteilung erfolgen kann.

1. Etappe (voraussichtlich September 2026)

  • Bestehende Öffnung in der Sperre freilegen und Sohle auf Projektniveau absenken
  • Einbau Blockriegel am oberstromseitigen Projektrand, damit die Rückwärtserosion limitiert wird.

2. Etappe (voraussichtlich 2027)

  • Fertigstellung des Projektes mit allen Elementen

Beobachtungsphase

Zwischen den beiden Etappen wird der Spiegel des Necker und der Grundwasserspiegel laufend gemessen. Die Messungen werden von einem Geologiebüro ausgewertet. Sollte sich zeigen, dass sich der Grundwasserspiegel wesentlich verändert, wird das weitere Vorgehen neu festgelegt.

Die von den Betroffenen, insbesondere den Wasserversorgungsunternehmen, gewünschte Etappierung zieht höhere Baukosten (Mehrfachinstallation, Instandstellung Zufahrten, Bauleitung, Absteckung) und Kosten für die Beobachtungsphase mit sich. Auch wird die Fertigstellung zeitlich verschoben, was die Baukosten infolge der Teuerung erhöht.

Ohne Etappierung

  • Baukosten Fr. 690'000
  • Beitrag Bund Fr. 379'500
  • Beitrag Kanton Fr. 172'500
  • Fondsbeirag Dritter Fr. 97'500
  • Gemeinde Fr. 40'500

Mit Etappierung

  • Baukosten Fr. 875'000
  • Beitrag Bund Fr. 481'250
  • Beitrag Kanton Fr. 218'750
  • Fondbeitrag Dritter Fr. 97'500
  • Gemeinde Fr. 77'500

Die Baukosten sind in den Voranschlag 2026 der Gemeinde Neckertal aufgenommen. Die Bürgerschaft beschliesst anlässlich der Budget-Versammlung im November 2025 über den Kredit. Nach der Krediterteilung kann das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Im Anschluss wird die Gemeinde das Auftragsverfahren durchführen.

Die Gesamtausgabe  des Neckerblattes finden Sie auf der Webseite unter https://www.neckertal.ch/de/Leben-im-Neckertal/Neckerblatt.

Gemeinde Neckertal / Toggenburg24