Beurteilt wurden dabei der Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand. Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes. Ziel ist die Wiederherstellung von naturnahen Bächen, Flüssen und Seen mit ihren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten.
Der Necker soll längsvernetzt werden
Das von der Regierung beschlossene Umsetzungskonzept für die Revitalisierungsplanung vom Dezember 2014 sieht vor, dass der Kanton konkrete Projekte anstösst. In diesem Kontext soll der Necker auf dem ehemaligen Gemeindegebiet Oberhelfenschwil längsvernetzt werden. Im Necker befindet sich ein künstlicher Absturz (Wehr), welcher fischgängig gemacht werden soll. Dadurch werden mehrere Kilometer Fluss für Fische wieder durchwanderbar und es wird mit einem punktuellen Eingriff ein grosser Mehrwert für die aquatische Fauna erreicht.