Die Messungen werden während mindestens 12 Monaten mittels eines 120 m hohen Windmessmastens vorgenommen. Der Bundesrat befreit diese Anlagen für die Dauer von 18 Monaten von der Bewilligungspflicht. Eine Baubewilligung ist somit nicht erforderlich.
Es werden umfassende Prüfungen stattfinden
Im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung finden ab Frühling 2026 dazu weitere umfassende Prüfungen zu Themen wie Vögel, Fledermäuse, Wildtiere, Schall, Schattenwurf usw. statt. Über die Ergebnisse dieser Prüfungen wird im Gmeindsblatt und auf der Webseite der Gemeinde Kirchberg zu gegebener Zeit wieder berichtet.