Auch vergangene positive Entwicklungen lassen sich zeigen, so etwa die etappenweise Umstellung der öffentlichen Beleuchtung auf stromsparende LED-Leuchten.
Vom Lichtsinn zum Vorschriften-Dschungel
So weit die Lobrede – Nun ist der Stadt St. Gallen die Sicherung durchgebrannt: Aus nachvollziehbaren Intentionen entsteht eine regelrechte Regulierungsflut. Die geplante Gesetzesnovelle ist derart vielseitig und komplex, dass einem beim Lesen fast schwindlig wird – begleitet von einem 87-seitigen Bericht zum Lichtkonzept. Statt praktikable Lösungen anzubieten, werden mit obskuren Plänen, Bewilligungspflichten und Verboten selbst kleinste Aspekte des Alltags durchreguliert. Ob private Aussenbeleuchtung, dekorative Lichter, Treppenhaus- oder traditionelle (Weihnachts)beleuchtungen – alles soll detaillierten Vorschriften unterliegen. Allem Anschein nach möchte die Stadt praktisch in allen Angelegenheiten des Privatlebens sich das letzte Wort vorbehalten. Bisher kannten wir die DDR nur aus den Geschichtsbüchern.
Wo sind wir denn angekommen, wenn wir jegliche Lichtquellen genehmigen lassen müssen? Die Stadt macht selbst vor den privaten Grundstücken keinen Halt. Festhalten, es wird absurd: In gewissen Gebieten soll die private Allgemeinbeleuchtung verboten sein, während selbst Dekorationen oder Werbung nur noch eingeschränkt oder mit Bewilligung erlaubt sind. Selbst für Privatstrassen oder Treppen gibt es vorgeschriebene Lichtfarben, Leuchtentypen oder Dimmzeiten. In anderen Worten: