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Neckertal
02.10.2025

Freiraum von Strassen-, Rad- und Gehwegen

Lichtraumprofil.
Lichtraumprofil.
Wir bitten Sie allfällige Bäume, Hecken und Sträucher, die ab Ihrem Grundstück in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückzuschneiden.

Das gesetzliche Lichtraumprofil beträgt bei Strassen 4.50 m und bei Rad- und Gehwegen 2.50 m in der Höhe. Bei Strassen und Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 cm freizuhalten.

Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden. Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken.

Herzlichen Dank an alle, die ihre Sträucher und Hecken zurückschneiden und dadurch mithelfen, die Verkehrssituation zu verbessern.

Gemeinde Neckertal / Toggenburg24