Da Sie bis jetzt in Ausbildung waren, entspricht die Rechnung nicht den tatsächlichen Einkommensverhältnissen. Bitte melden Sie sich auf dem Steueramt, damit wir die Rechnung 2025 anpassen können.
Das Steueramt verzinst Ihnen jede Zahlung bis zur definitiven Schlussrechnung. Umgekehrt wird der Fehlbetrag aus einer zu tiefen vorläufigen Rechnung bei der definitiven Veranlagung zu Ihren Lasten verzinst. Der einheitliche Zinssatz für den Ausgleichszins wird jährlich durch den Regierungsrat festgesetzt und beträgt derzeit 0.75 %.