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Kirchberg
02.10.2025

Beitragsgesuche für Fondsbeiträge einreichen!

Auskünfte erteilt die Gemeinde Kirchberg. (Symbolbild)
Auskünfte erteilt die Gemeinde Kirchberg. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Gemäss Reglement über den Fonds «Spar- und Leihkasse Kirchberg» können alljährlich Beiträge aus dem Ertrag des Fonds für Projekte in den Bereichen Jugend und Alter, Kultur und Freizeit, Wirtschaft, Natur und Landschaft ausgerichtet werden.

Mit den Beiträgen soll die Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität in der Gemeinde Kirchberg gefördert und unterstützt werden. Der Gemeinderat freut sich, wenn er engagierte Einwohnerinnen und Einwohner bei Projekten finanziell unterstützen kann.

Bezugsort von Reglement, Richtlinien und Gesuchsformular

Das Reglement über den Fonds «Spar- und Leihkasse Kirchberg», die Richtlinien über die Ausrichtung von Beiträgen sowie das Gesuchsformular sind hier auf der Webseite der Gemeinde abrufbar. Sie können auch per E-Mail oder telefonisch bei der Ratskanzlei (gemeinde@kirchberg.ch / 071 932 35 35) bestellt werden.

Einreichefrist

Beitragsgesuche für die Auszahlung im Jahr 2026 sind mit dem offiziellen Gesuchsformular bis spätestens 15. Oktober 2025 per Post an: Ratskanzlei Kirchberg, Fondskommission, Gähwilerstrasse 1, 9533 Kirchberg oder per Mail an: gemeinde@kirchberg.ch einzureichen.

Auskünfte

Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Ratskanzlei (gemeinde@kirchberg.ch / 071 932 35 35).

Gesuche für Beiträge aus dem Fonds «Scherrer-Füllemann-Stiftung»

Die Politische Gemeinde Kirchberg verwaltet einen Fonds mit dem Namen «Scherrer-Füllemann-Stiftung». Daraus können alljährlich Beiträge ausgerichtet werden.

Mit dem Fonds können in erster Linie Bürgerinnen und Bürger des Kantons St. Gallen aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen, welche für eine wissenschaftliche, künstlerische, gewerbliche oder landwirtschaftliche Ausbildung ausgeprägt begabt sind, unterstützt werden. In zweiter Linie können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche im Kanton St. Gallen wohnen und dieselben Fähigkeiten besitzen, unterstützt werden.

Bezugsort von Reglement, Richtlinien und Gesuchsformular

Das Reglement über den Fonds «Scherrer-Füllemann-Stiftung», die Richtlinien über die Ausrichtung von Beiträgen sowie das Gesuchsformular sind hier auf der Webseite der Gemeinde abrufbar. Sie können auch per E-Mail oder telefonisch bei der Ratskanzlei (gemeinde@kirchberg.ch / 071 932 35 35) bestellt werden.

Einreichefrist

Beitragsgesuche für die Auszahlung im Jahr 2026 sind mit dem offiziellen Gesuchsformular bis spätestens 30. Oktober 2025 per Post an Ratskanzlei Kirchberg, Fondskommission, Gähwilerstrasse 1, 9533 Kirchberg oder per Mail an gemeinde@kirchberg.ch einzureichen.

Auskünfte

Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Ratskanzlei (gemeinde@kirchberg.ch / 071 932 35 35).

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24