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Kolumne
03.10.2025

AHV, IV, EO und Haftpflichtversicherungen sind auch für Junge wichtig

Zu oft denkt man, eine Versicherung zu haben, die dann doch nicht vorhanden ist
Zu oft denkt man, eine Versicherung zu haben, die dann doch nicht vorhanden ist Bild: Archiv
In diesem Beitrag beleuchtet unser Finanzexperte Peter Tiggelers einige Themen für junge Erwachsene in Ausbildung und Studierende. Er beobachtet immer wieder Fälle in jungen Jahren, die sich später kaum mehr rückgängig machen lassen und einen negativen Einfluss auf die Zukunft haben können.

AHV, IV und EO sind die Basisbestandteile des Schweizer Sozialsystems, die den Grundstein legen. Für Lernende werden die Beiträge ab 1. Januar nach dem 17. Lebensjahr durch den Lehrbetrieb fällig und an die zuständige Ausgleichskasse überwiesen. Für Lernende läuft die Thematik mehr oder weniger «automatisch» ab.

Dies gilt auch für Studierende, die neben dem Studium erwerbstätig sind. Studierende ohne Erwerbstätigkeit sind ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Geburtstages beitragspflichtig.

Wichtig ist die Überwachung durch die betroffene Person selbst.

Beispiel: Trifft es zu, dass Sie studieren, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und 2024 das Alter von 20 Jahren erreicht haben? Dann besteht eine Beitragspflicht. Der minimale Beitrag beläuft sich auf 530 Franken pro Jahr (Stand 2025).

Die Beitragspflicht gilt es sehr ernst zu nehmen, denn sie hat einen Einfluss auf spätere Leistungen im Alter (AHV), aber nicht nur! Auch die Leistungen der IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) für Militär- oder Zivildienst richten sich nach den Beiträgen in der ersten Säule.

Sogenannte Fehljahre werden bei zukünftigen Leistungen berücksichtigt und schmälern Ihren Anspruch.

Es spielt hierbei absolut keine Rolle, wie hoch Ihr Verdienst in Zukunft sein wird. 

Bitte beachten Sie, dass Korrekturen für Fehler in der Vergangenheit meistens nicht mehr möglich sind! Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Ausgleichskasse (an erster Stelle die Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons). Das Merkblatt 2.10 der AHV gibt eine gute Übersicht und weitere Informationen.

Peter Tiggelers aus Herisau schreibt für stgallen24 eine monatliche Finanzkolumne Bild: finanzagentur-tiggelers.ch

Die private Haftpflichtversicherung ist ein weiteres Thema, das Ihre Aufmerksamkeit benötigt. Diese deckt verursachte Schäden an Dritten. Personen, die den 18. Geburtstag erreicht haben, sollten dringend die Versicherungslage prüfen – auch dann, wenn sie noch im elterlichen Haushalt leben.

Die Versicherungsgesellschaften führen ihre eigenen Produkte nach ihren Versicherungsbedingungen, und diese weichen teilweise stark voneinander ab. Bei der Versicherungsvariante Mehrpersonenhaushalt oder Familiendeckung gilt die Deckung nicht immer für Kinder über 18 Jahre.

Es kann sein, dass ein Unterschied gemacht wird, ob die Kinder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nicht.

Studierende, die in einer WG leben oder ein Zimmer gemietet haben, können beim Auszug für unangenehme Mieterschäden belangt werden, sofern keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Auch der gelegentliche Gebrauch des Autos eines Bekannten und das Fehlen der Fremdlenkerdeckung können zu unangenehmen Folgen führen. Wir empfehlen, die elterliche Versicherung zu prüfen, um mögliche Enttäuschungen zu vermeiden.

Zu oft denkt man, eine Versicherung zu haben, die leider doch nicht vorhanden ist.

Das schmerzhafte Erwachen erfolgt vielfach erst dann, wenn ein Schadenfall bereits vorhanden ist. Kreativ zu denken oder einen Schadensfall zu melden, der nicht der Wahrheit entspricht, lohnt sich nicht und gilt als Versicherungsbetrug.

Die Prämie für eine private Haftpflichtversicherung ist mit etwa 100 Franken pro Jahr überschaubar. Sie bietet einen unverzichtbaren Schutz für Sie und mögliche Geschädigte.

Nicht ein Mieterschaden oder ein kaputtes Auto, sondern die Kosten für einen Personenschaden können in schwindelerregende Höhen gehen (Lohnausfall, IV, Schmerzensgeld etc.). Es lohnt sich also, rechtzeitig die Versicherungslage zu prüfen.

Peter Tiggelers, freier Mitarbeiter St.Gallen24