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Mosnang
05.10.2025
05.10.2025 00:48 Uhr

Aus dem Gemeinderat

Gemeindehaus Mosnang. (Symbolbild)
Gemeindehaus Mosnang. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Es geht um Versand Budget 2026 / die Überarbeitung Gemeinde- und Schulordnung, das fakultative Referendum – den Nachtragskredit Neubau Tiefgarage, Abstimmung Rückzahlungsbestimmungen Darlehen Ärztezentrum

Im Mitteilungsblatt vom 13. Juni 2025 wurde informiert, dass der Gemeinderat beschlossen hat, den Geschäftsbericht und das Budget ab dem Jahr 2026 nicht mehr automatisch an alle Haushalte der Gemeinde zu versenden. Die Einwohnerinnen und Einwohner wurden im Rahmen des Budgetprozesses 2026 gebeten, sich bei der Ratskanzlei zu melden, falls sie weiterhin einen postalischen Versand wünschen. Andernfalls werden die Berichte nur noch in der Gemeindeverwaltung aufgelegt und auf der Webseite veröffentlicht. Die Ratskanzlei hat aufgrund der Rückmeldungen eine entsprechende Liste geführt und einen ungefähren Wert zur Aufnahme im Budget 2026 berechnet.

Derzeit befindet sich die Verwaltung an der Überarbeitung der Gemeindeordnung, die vom Kanton vorgeprüft wird. Dabei soll unter anderem der bestehende Artikel 12, welcher die Zustellung der Unterlagen für die Bürgerversammlung an jede Haushaltung regelt, angepasst werden.

Die Regierung hat in der Zwischenzeit den Vollzugsbeginn für die vom Kantonsrat beschlossenen Nachträge zum Gemeindegesetz auf den 1. Oktober 2025 festgelegt. Ein Nachtrag ermöglicht den Einheitsgemeinden unter anderem, Vorschriften zum Schulrat grundsätzlich in der Schulordnung oder einem anderen Reglement zu regeln. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, neben der Gemeindeordnung auch die Schulordnung zu überarbeiten und einige Artikel aus der Gemeindeordnung in die Schulordnung zu übertragen.

Die zusätzliche Überarbeitung der Schulordnung führte zu Verzögerungen. Hinzu kommt, dass die Gemeindeordnung und die Schulordnung bei verschiedenen kantonalen Stellen zur Vorprüfung eingereicht werden, was zusätzlichen Zeitbedarf verursacht. Aufgrund dieser Verzögerungen kann die angepasste Gemeindeordnung nicht wie geplant an der Bürgerversammlung im Herbst 2025 zur Genehmigung vorgelegt werden und die Gemeinde bleibt gemäss Art. 12 der Gemeindeordnung in der Pflicht, die Unterlagen für die Bürgerversammlung in jede Haushaltung zuzustellen. Der Geschäftsbericht 2025 wird daher nun doch im Frühjahr 2026 wie gewohnt per Post versendet.

Nach der Vorprüfung durch den Kanton ist vorgesehen, die Schulordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen und die Gemeindeordnung an der Bürgerversammlung im Frühjahr 2026 der Bevölkerung zur Genehmigung vorzulegen. Anschliessend soll unter Vorbehalt der entsprechenden Genehmigung der postalische Versand des Budgethefts und des Geschäftsberichts eingestellt und nur noch bei Bedarf durchgeführt werden.

Fakultatives Referendum – Nachtragskredit Neubau Tiefgarage

Im Mitteilungsblatt vom 8. August 2025 informierte der Gemeinderat über den beschlossenen Nachtrag zum Baukredit für den Neubau der Tiefgarage an der Bütschwilerstrasse 4 in Mosnang. Aufgrund der Finanzkompetenz wurde der Gemeinderatsbeschluss vom 4. August 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. Innerhalb der Referendumsfrist vom 8. August bis 16. September 2025 wurden fristgerecht 53 Unterschriftenbögen mit insgesamt 431 Unterschriften eingereicht. Die Stimmregisterführerin prüfte die Gültigkeit der Unterschriften. Der Gemeinderat stellte fest, dass 425 Unterschriften gültig sind, womit das fakultative Referendum zustande gekommen ist. Für ein Zustandekommen sind gemäss Gemeindeordnung mindestens 200 gültige Unterschriften erforderlich.

Die Abstimmung wird auf den nächsten Urnengang vom 30. November 2025 angesetzt. Zur Beantwortung offener Fragen und zur Klärung allfälliger Unklarheiten findet am Mittwoch, 29. Oktober 2025, um 20:00 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Oberstufenturnhalle Mosnang statt. Das Inserat finden Sie unten in der Info-Box:

Volksabstimmung vom 30. November 2025

Bericht und Antrag des Gemeinderates über den Nachtragskredit für den Neubau der Tiefgarage an der Bütschwilerstrasse 4 in Mosnang

Die kommunale Abstimmung in der obgenannten Angelegenheit findet gemeinsam mit zwei kantonalen und zwei eidgenössischen Vorlagen statt. Die Unterlagen werden miteinander versendet.

Die Urnenöffnungszeiten und die Urnenstandorte sowie die Angaben über die Formalitäten der brieflichen Stimmabgabe sind auf dem Stimmausweis ersichtlich.

Fehlende Stimmausweise und Unterlagen können bis am Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr bei der Ratskanzlei verlangt werden.

Informationsanlass

Ein Informationsanlass zur Beantwortung offener Fragen und Klärung allfälliger Unklarheiten findet am Mittwoch, 29. Oktober 2025, um 20.00 Uhr in der Oberstufenturnhalle Mosnang statt.

Gemeinderat

Abstimmung Rückzahlungsbestimmungen Darlehen Ärztezentrum

Im Mitteilungsblatt vom 22. August 2025 hat der Gemeinderat darüber informiert, dass die für September 2025 geplante Urnenabstimmung zur Anpassung der Rückzahlungsbedingungen des Darlehens an das Ärztezentrum auf November 2025 verschoben wird. Grund hierfür war, dass die Ortsparteien beim Gemeinderat alternative Unterstützungsmodelle angeregt hatten, deren seriöse Prüfung Zeit in Anspruch nahm.

Als Ergebnis aus dem Austausch mit den Parteien hat der Gemeinderat entschieden, keine Verlängerung der Rückzahlungsfrist vorzuschlagen. Stattdessen wird der Bürgerschaft beantragt, die bestehende Rückzahlung innert 33 Jahren, jedoch neu mit einem Restwert von 3,5 Millionen Franken zu beschliessen. Dieser Restwert bedeutet, dass das Darlehen nicht vollständig getilgt werden muss und das Ärztezentrum somit finanzielle Reserven bilden und seine Eigenkapitalbasis stärken kann.

Eine aktuelle Immobilien-Bewertung sowie eine Überprüfung der empfohlenen Massnahmen durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PwC als Zweitmeinung haben den Gemeinderat darin bestärkt, mit den von externen Spezialisten erarbeiteten Sanierungsmassnahmen zu einer nachhaltigen Festigung des Ärztezentrums Mosnang als regionaler medizinischer Grundversorger beizutragen.

Die Abstimmung findet am 30. November 2025 statt. Zur Beantwortung offener Fragen und zur Klärung allfälliger Unklarheiten findet am Donnerstag, 30. Oktober 2025, um 20.00 Uhr eine Informationsveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern des Ärztezentrums in der Oberstufenturnhalle Mosnang statt. Das Inserat finden Sie in der Info-Box unten:

Rücktritt und Neubesetzung Stimmenzähler

Beat Kläger und Brigitte Hess haben ihren Rücktritt als Stimmenzähler auf Ende 2025 bekanntgegeben. Der Gemeinderat nimmt die Rücktritte zur Kenntnis und dankt Beat Kläger und Brigitte Hess für ihren langjährigen Einsatz und ihr Engagement als Stimmenzähler. Der Gemeinderat hat als Nachfolge aus Libingen Monika Brändle, Vettigen und Lukas Isenring, Schwarzenberg per 1. Januar 2026 gewählt. Wir wünschen den beiden neuen Stimmenzählern viel Freude bei der Ausübung des Amtes und danken herzlich für die Bereitschaft.

Mitwirkungsbericht Vereinsreglement

Der Gemeinderat hat ein neues Vereinsreglement erlassen und zur Mitwirkung an die Bevölkerung verabschiedet. Die Mitwirkung dauerte bis zum 31. August 2025. Innert der Frist sind insgesamt zehn Rückmeldungen von Vereinen eingegangen. Der Gemeinderat hat über die Anträge beraten und entsprechende Reaktionen verabschiedet. Der anonymisierte Mitwirkungsbericht wurde den teilnehmenden Vereinen zugestellt und wird auf der Webseite der Gemeinde Mosnang veröffentlicht. Die Unterlagen werden nun final zusammengestellt und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Anschliessend wird das Reglement dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Inkraftsetzung soll auf den 1. Januar 2026 erfolgen.

Ärztezentrum Mosnang. Bild: Gemeinde Mosnang

Volksabstimmung vom 30. November 2025

Bericht und Antrag des Gemeinderates über das bereits ausgerichtete Darlehen der Gemeinde Mosnang an das Ärztezentrum Mosnang – Rückzahlung innert 33 Jahren mit Rest­ betrag von 3,5 Millionen Franken

Die kommunale Abstimmung in der obgenannten Angelegenheit findet gemeinsam mit zwei kantonalen und zwei eidgenössischen Vorlagen statt. Die Unterlagen werden miteinander versendet.

Die Urnenöffnungszeiten und die Urnenstandorte sowie die Angaben über die Formalitäten der brieflichen Stimmabgabe sind auf dem Stimmausweis ersichtlich.

Fehlende Stimmausweise und Unterlagen können bis am Freitag vor der Abstimmung, 17.00 Uhr bei der Ratskanzlei verlangt werden.

Informationsanlass

Ein Informationsanlass zur Beantwortung offener Fragen und Klärung allfälliger Unklarheiten findet am Donnerstag, 30. Oktober 2025, um 20.00 Uhr in der Oberstufenturnhalle Mosnang statt.

Gemeinderat

Ausserdem hat der Gemeinderat …

… die Arbeiten für die Einführung des Trennsystems (Kanalisation) und die Strassensanierung Grütliwiese an die Urs Schatt Tiefbau AG, Oberwangen, vergeben. Die Arbeiten starten voraussichtlich im Frühjahr 2026. … den Teilstrassenplan Langenwis-Berlig (Gemeindeweg 3. Klasse Nr. 742) infolge Verschiebung des Weges genehmigt. Das Inserat finden Sie unten in der Info-Box:

Planverfahren – Teilstrassenplan

Der Gemeinderat hat am 18. September 2025 gestützt auf Art. 13 und 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan

(Gemeindewege 3. Klasse (Nr. 742) – Langenwis-Berlig – Verschiebung Weg)

Der Teilstrassenplan liegt vom 3. Oktober bis 3. November 2025 im Gemeindehaus Mosnang, 1. Obergeschoss, Büro Nr. 5 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Wer private Rechte abtreten muss, welche aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige.

Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind gemäss Art. 45 StrG innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Mosnang, Postfach, 9607 Mosnang, einzureichen.

Gemeinderat

Gemeinde Mosnang / Toggenburg24