Im Mitteilungsblatt vom 13. Juni 2025 wurde informiert, dass der Gemeinderat beschlossen hat, den Geschäftsbericht und das Budget ab dem Jahr 2026 nicht mehr automatisch an alle Haushalte der Gemeinde zu versenden. Die Einwohnerinnen und Einwohner wurden im Rahmen des Budgetprozesses 2026 gebeten, sich bei der Ratskanzlei zu melden, falls sie weiterhin einen postalischen Versand wünschen. Andernfalls werden die Berichte nur noch in der Gemeindeverwaltung aufgelegt und auf der Webseite veröffentlicht. Die Ratskanzlei hat aufgrund der Rückmeldungen eine entsprechende Liste geführt und einen ungefähren Wert zur Aufnahme im Budget 2026 berechnet.
Derzeit befindet sich die Verwaltung an der Überarbeitung der Gemeindeordnung, die vom Kanton vorgeprüft wird. Dabei soll unter anderem der bestehende Artikel 12, welcher die Zustellung der Unterlagen für die Bürgerversammlung an jede Haushaltung regelt, angepasst werden.
Die Regierung hat in der Zwischenzeit den Vollzugsbeginn für die vom Kantonsrat beschlossenen Nachträge zum Gemeindegesetz auf den 1. Oktober 2025 festgelegt. Ein Nachtrag ermöglicht den Einheitsgemeinden unter anderem, Vorschriften zum Schulrat grundsätzlich in der Schulordnung oder einem anderen Reglement zu regeln. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, neben der Gemeindeordnung auch die Schulordnung zu überarbeiten und einige Artikel aus der Gemeindeordnung in die Schulordnung zu übertragen.
Die zusätzliche Überarbeitung der Schulordnung führte zu Verzögerungen. Hinzu kommt, dass die Gemeindeordnung und die Schulordnung bei verschiedenen kantonalen Stellen zur Vorprüfung eingereicht werden, was zusätzlichen Zeitbedarf verursacht. Aufgrund dieser Verzögerungen kann die angepasste Gemeindeordnung nicht wie geplant an der Bürgerversammlung im Herbst 2025 zur Genehmigung vorgelegt werden und die Gemeinde bleibt gemäss Art. 12 der Gemeindeordnung in der Pflicht, die Unterlagen für die Bürgerversammlung in jede Haushaltung zuzustellen. Der Geschäftsbericht 2025 wird daher nun doch im Frühjahr 2026 wie gewohnt per Post versendet.
Nach der Vorprüfung durch den Kanton ist vorgesehen, die Schulordnung dem fakultativen Referendum zu unterstellen und die Gemeindeordnung an der Bürgerversammlung im Frühjahr 2026 der Bevölkerung zur Genehmigung vorzulegen. Anschliessend soll unter Vorbehalt der entsprechenden Genehmigung der postalische Versand des Budgethefts und des Geschäftsberichts eingestellt und nur noch bei Bedarf durchgeführt werden.