Einsatz für mehr Transparenz
In den vergangenen Wochen haben wir uns für mehr Transparenz rund um das Ärztezentrum stark gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger haben das mit Blick auf Kredithöhe und Risiko verdient. Aus diesem Grund haben wir beide ein Gesuch nach Öffentlichkeitsgesetz gestellt, um Einsicht in das PwC-Gutachten zu erhalten. Dieses diente dem Gemeinderat im Juni als Entscheidungsgrundlage für den Notrechts-Beschluss und kostete CHF 50'000.
Das Gutachten wurde uns nun zugestellt, jedoch sind praktisch alle Zahlen geschwärzt. Volle Transparenz sieht anders aus. Interessierte können das Dokument auf unseren Webseiten einsehen. Immerhin geht daraus hervor, dass PwC das künftige Potenzial des Ärztezentrums als grundsätzlich positiv einschätzt und die Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten (d.h. tiefere jährliche Amortisationszahlungen an die Gemeinde) als notwendig erachtet. Zudem ist neu ein Quartalsreporting an den Gemeinderat vorgesehen. Das sind wichtige Anhaltspunkte für die Abstimmung vom 30. November.
Grundsätzlich nachvollziehbare Anpassung der Amortisation
In der Gesamtschau ergibt sich: Mit der Gewährung des notrechtlichen Darlehens von CHF 420'000 mit Rangrücktritt wurde die entscheidende Sanierungsmassnahme bereits im Juni durch den Gemeinderat beschlossen – ohne Einbezug der Bürgerschaft und leider bis heute ohne Transparenz. Die nun zur Abstimmung stehende Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten ist demgegenüber eine Nebenfrage. Laut Gutachten trägt sie aber dazu bei, den Weiterbestand des Ärztezentrums zu sichern und sei notwendig.
Wie von Ruben Schuler anlässlich des Runden Tischs mit den Ortsparteien vorgeschlagen, wurde in der Abstimmungsfrage die Amortisationsdauer – entgegen der ursprünglichen Planung des Gemeinderats vom Juni – nicht auf sehr lange 50 Jahre erweitert, sondern bei 33 Jahren belassen, dafür aber ein Stehbetrag von CHF 3'500'000 eingesetzt. Das ist nachvollziehbar: Jeder Hausbesitzer weiss, dass eine Hypothek nicht vollständig abbezahlt werden muss – das Objekt hat schliesslich einen bleibenden Wert.
Zustimmung am 30. November – aber zähneknirschend und mit klaren Forderungen
Nachdem uns das PwC-Gutachten nun vorliegt, kommen wir zu folgendem Schluss: Am 30. November werden wir der Vorlage des Gemeinderats zustimmen und empfehlen den Bürgerinnen und Bürgern, dasselbe zu tun. Wir tun das im Sinne der Sache und aus Verantwortung, aber nicht ohne Zähneknirschen: An unserer Forderung nach mehr Transparenz und nach Publikation der wesentlichsten Unternehmenszahlen halten wir fest – die Bürgerinnen und Bürger haben das nach dem Notrechtskredit verdient. Der Gemeinderat tut zudem gut daran, mittelfristig eine Strategie zu entwickeln, damit das erhebliche finanzielle Risiko der Gemeinde reduziert werden kann und nicht mehr von wenigen am Unternehmen beteiligten Personen abhängt.