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Leserbrief
Neckertal
05.11.2025
05.11.2025 17:21 Uhr

Rechtsgleichheit gilt auch für die Gemeinde Neckertal

Bild: pixabay
Am 4. November hat der TISG seine Nutzungsabsichten offengelegt: Bereits im Dezember 2025, sollen rund 80 Flüchtlinge in den Auboden einziehen. Das entspricht einer Erhöhung der Belegung um über 100 Prozent gegenüber der bisher bewilligten Nutzung.

Die SVP Neckertal fordert die Gemeinde Neckertal, insbesondere die Baukommission Neckertal auf, beim Areal Auboden endlich für klare Verhältnisse zu sorgen. Konkret soll sie eine Benutzungsbeschränkung auf maximal 40 Personen verfügen und damit sicherstellen, dass die geltende Rechtslage eingehalten wird. Nur so kann ein ordentliches Baugesuch und die Nutzung rechtlich korrekt geregelt werden.

Das kantonale Verwaltungsgericht hat in seinem Entscheid vom 13.10.2025 festgehalten, dass jede Erhöhung der Belegungszahl eine baurechtlich relevante Änderung darstellt. Damit ist unmissverständlich klar: Wird eine Anlage intensiver genutzt als ursprünglich bewilligt, braucht es ein Baugesuch. Nach Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons St. Gallen ist jede wesentliche Nutzungsänderung, welche die Art oder Intensität der Nutzung verändert, bewilligungspflichtig (§ 78 PBG). Eine Verdoppelung der Belegung wirkt sich auf Brandschutz, Erschliessung, Verkehr und Sicherheit aus. Solange keine rechtskräftige Bewilligung vorliegt, ist die neue Nutzung unzulässig. Die Gemeinde ist verpflichtet, von Amtes wegen einzuschreiten (§ 137 PBG). Diese Rechtsprechung gilt für alle – auch für die Gemeinde Neckertal und die TISG.

Es ist deshalb unverständlich, weshalb die Gemeinde Neckertal bisher nicht gehandelt hat, und auch jetzt noch angekündigt hat, dass die Sachlage in den nächsten Wochen geklärt wird. Die konsequente Anwendung des Baurechts ist keine Schikane, sondern ein Gebot der Rechtsgleichheit. Wenn Vorschriften für Private gelten, müssen sie ebenso für öffentliche oder institutionelle Nutzer gelten.

Es darf nicht sein, dass durch Untätigkeit oder politische Rücksichtnahme Fakten geschaffen werden, die später kaum mehr korrigierbar sind. Der Gemeinderat ist verpflichtet, das geltende Recht umzusetzen – nicht, es nach seinem Belieben auszulegen.

Nur wenn die Gemeinde Neckertal die bestehenden Regeln ernst nimmt und die Benutzung des Auboden auf maximal 40 Personen beschränkt, kann das Verfahren korrekt weitergeführt werden. Alles andere wäre ein gefährliches Signal für die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates.

SVP Neckertal
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