Die Zuleitungen für eine PV- Anlage werden nach der maximal möglichen Leistung, die eine Anlage produzieren kann, ausgelegt. Bei PV-Anlagen wird diese maximale Leistung aber sehr selten und meistens nur kurzzeitig erreicht. Trotzdem muss bei der Netzauslegung jeweils der Maximalfall angenommen werden, was zu teurem Netzausbau führt und den Bewilligungsprozess von neuen Solaranlagen verlangsamt. Studien haben gezeigt, dass wenn eine PV- Anlage nur auf 70 % der installierten Leistung eingestellt wird, dies ein Jahresverlust an Energie von ca. 3% ausmacht.
Ab 1. Januar 2026 für Neuanlagen eingeführt
Aufgrund dieser Erkenntnis wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche die Energieunternehmen berechtigt, eine Leistungsbegrenzung der Photovoltaik- Anlagen auf 70% der installierten Leistung einzuführen, ohne diese zu entschädigen. rwt wird diese Begrenzung ab dem 1. Januar 2026 für Neuanlagen einführen. Das tönt im ersten Moment nach einer weiteren drakonischen Massnahme, um die Produktion von erneuerbarer Energie weiter zu verhindern. In Tat und Wahrheit wird das bestehende Stromnetz optimiert, was einen positiven Einfluss auf die Netzausbaukosten hat. Ganz nach dem Grundsatz “den Strom dort konsumieren, wo er produziert wird“, bietet rwt ein neues Zusatzprodukt für Solarstrom-Produzenten an. Die Produzentinnen und Produzenten erhalten bis zu 2 Rappen mehr für ihren Solarstrom, wenn sie sich verpflichten, die Produktionsspitzen ihrer Anlage vor Ort selbst zu verbrauchen, sprich die Einspeisung ins Stromnetz auf 50% zu beschränken (anstelle auf 70%).
Ab dem 2. Quartal 2026 verfügbar
Das neue Produkt ist sowohl für neue als auch für bestehende Solaranlagen ab dem 2. Quartal 2026 verfügbar. Die notwendige Technik zur Einhaltung der Einspeisegrenze, max. 50% der installierten Leistung (kWp), wird direkt am Wechselrichter oder durch ein intelligentes Energiemanagementsystem, vom Installateur oder der Planerin eingerichtet.