Die wichtigsten Informationen
Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit den zu betreuenden Kindern in der Gemeinde Lütisburg ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben und ihre Kinder in einer vom Kanton anerkannten KITA betreuen lassen. Das anspruchsberechtigte Betreuungspensum richtet sich nach der Höhe des Beschäftigungsgrads. Bei Alleinerziehenden zählt ein Beschäftigungsgrad ab 10 %. Bei verheirateten Eltern muss der Beschäftigungsgrad 100 % übersteigen (z.B. Elternteil 1 arbeitet 80 %, Elternteil 2 arbeitet 70 %, gemeinsam also 150 %. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf 50 % vergünstigtes Betreuungspensum).
Die Vergütung der Gemeindebeiträge erfolgt mittels eines Sozialtarifs. Einkommensschwache Eltern bekommen grössere Beiträge als einkommensstarke Eltern. Massgebend ist das Bruttoeinkommen der Eltern.