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Lütisburg
07.11.2025
07.11.2025 07:45 Uhr

Unterstützung von berufstätigen Eltern

Symbolbild
Symbolbild Bild: Wil24
Seit dem Jahr 2021 unterstützt die Gemeinde Lütisburg Eltern, die einer beruflichen Tätigkeit nach-gehen und ihre Kinder deshalb in eine Kindertagesstätte KITA geben, mit finanziellen Beiträgen.

Die wichtigsten Informationen

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit den zu betreuenden Kindern in der Gemeinde Lütisburg ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben und ihre Kinder in einer vom Kanton anerkannten KITA betreuen lassen. Das anspruchsberechtigte Betreuungspensum richtet sich nach der Höhe des Beschäftigungsgrads. Bei Alleinerziehenden zählt ein Beschäftigungsgrad ab 10 %. Bei verheirateten Eltern muss der Beschäftigungsgrad 100 % übersteigen (z.B. Elternteil 1 arbeitet 80 %, Elternteil 2 arbeitet 70 %, gemeinsam also 150 %. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf 50 % vergünstigtes Betreuungspensum). 

Die Vergütung der Gemeindebeiträge erfolgt mittels eines Sozialtarifs. Einkommensschwache Eltern bekommen grössere Beiträge als einkommensstarke Eltern. Massgebend ist das Bruttoeinkommen der Eltern.

Sofern Sie von Gemeindebeiträgen an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung profitieren wollen, reichen Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular ein. Das Antragsformular, das Einkommens-Berechnungsformular sowie den Tarif finden Sie im Onlineschalter der Gemeinde Lütisburg unter www.luetisburg.ch / Onlineschalter / Gemeinderatskanzlei. Die Unterlagen können auch bei der Gemeinderatskanzlei per E-Mail an andreas.breitenmoser@luetisburg.ch oder Tel. 071 932 52 68 bezogen werden.

Einreichefrist für Beiträge für das Jahr 2025: 30. November 2025

Für Fragen oder Auskünfte steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei gerne zur Verfügung.

Gemeinde Lütisburg / Toggenburg24