Dies ist absolut zentral, damit die Gemeinden die Investitionsbeiträge in ihre Budgets und Finanzplanungen aufnehmen können und die Öffentlichkeit endlich Fakten erhält.
Verbindlicher Zeitplan zentral
Es ist erfreulich, dass sich gemäss Medienmitteilung des Zweckverbandes Hallenbad Bütschwil die Zweckverbandsgemeinden nach jahrelangem Hin und Her endlich über die neue Zweckverbandsvereinbarung mit dem Kostenteiler geeinigt haben. Gemäss derselben Medienmitteilung sollten seit Mitte Oktober die Rückmeldungen aus den Zweckverbandsgemeinden vorliegen. Bis dato wurde diesbezüglich noch nichts kommuniziert. Ebenso wird in der Medienmitteilung in Aussicht gestellt, dass der Verwaltungsrat im Januar 2026 entscheiden wird, welche Projektvariante er Mitte 2026 zur Abstimmung in den vier Zweckverbandsgemeinden vorlegen will.
Für die Finanzplanung und für Erstellung der Budgets der Zweckverbandsgemeinden ist es absolut zentral, dass ein verbindlicher Zeitplan vorgelegt wird, damit die Beträge zur richtigen Zeit in die jeweiligen und unterschiedlichen Budget- und Finanzplanungsprozesse aufgenommen werden können.
Ziel bis 2028 erreichen
Da es in der Vergangenheit immer wieder Verzögerungen gab, viel Zeit vergangen ist und auch der Zahn der Zeit am Hallenbad nagt, ist es der FDP Toggenburg wichtig, dass nun zügig vorwärts gemacht wird. Auch in diesem Jahr mussten grössere Instandstellungsarbeiten getätigt werden, damit der Betrieb überhaupt noch aufrechterhalten werden konnte. Aufgrund des Alters und den damit verbundenen Abnutzungserscheinungen besteht die Gefahr, dass das Hallenbad geschlossen werden muss und erst nach der Instandstellung wieder geöffnet werden kann. Das Ziel muss sein, dass wir spätestens zum 50-Jahr-Jubiläum im Jahr 2028 ein modernes, zeitgemässes und zukunftsfähiges Hallenbad haben – um dieses Zeil zu erreichen, braucht es jetzt einen verbindlichen Zeitplan!