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St. Gallen
10.11.2025

Kanton übernimmt Verantwortung im Vertragsnaturschutz

Die Vernehmlassung ist eröffnet. (Symbolbild)
Die Vernehmlassung ist eröffnet. (Symbolbild) Bild: pexels.com
Die St.Galler Regierung will die Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz neu regeln. Ein entsprechender Gesetzesnachtrag sieht vor, die Verantwortung von den Gemeinden auf den Kanton zu übertragen, um Prozesse zu vereinfachen und fachliche Grundlagen zu verbessern.

Mit dem Nachtrag zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen setzt die Regierung den Auftrag aus der Motion 42.20.19 «Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)» um. Die Zuständigkeit soll künftig beim Kanton liegen.

Damit sollen die anspruchsvollen Aufgaben im Vertragsnaturschutz professionalisiert, Doppelspurigkeiten beseitigt und für Bewirtschafter eine einheitliche Anlaufstelle geschaffen werden.

Einheitliches Eingangsportal für Bewirtschafter

Langfristig will der Kanton ein klar bezeichnetes Eingangsportal schaffen, an das sich Bewirtschafter mit allen Fragen rund um Naturschutz und Landwirtschaft wenden können. Inhaltlich werden die fachlichen Bewirtschaftungsgrundlagen überarbeitet.

Geplant sind unter anderem eine klarere Differenzierung der Biotoptypen, standortangepasste Schnittregimes zur Förderung der Artenvielfalt, die Förderung schonender Mähtechniken sowie ein gerechtes Entschädigungssystem, das auf dem tatsächlichen Aufwand basiert.

Ökologischer Mehrwert und administrative Entlastung

Die Revision bringt nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch administrative Vereinfachungen für die Bewirtschafter. Durch den Zuständigkeitsübertrag entsteht beim Kanton eine Mehrbelastung von rund einer Million Franken, während die Gemeinden jährlich um etwa 1,7 Millionen Franken entlastet werden. Sie sollen jedoch weiterhin Beiträge für die Bewirtschaftung lokaler Objekte leisten.

Vernehmlassung bis Februar 2026

Mit dem Gesetzesnachtrag schafft die St.Galler Regierung die Basis für eine effiziente, wirksame und zukunftsfähige Förderung der Biodiversität. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons unter der Rubrik «Kantonale Vernehmlassungen» einsehbar. Die Frist läuft bis zum 16. Februar 2026.

pd/ako/toggenburg24