Mit dem Nachtrag zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen setzt die Regierung den Auftrag aus der Motion 42.20.19 «Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)» um. Die Zuständigkeit soll künftig beim Kanton liegen.
Damit sollen die anspruchsvollen Aufgaben im Vertragsnaturschutz professionalisiert, Doppelspurigkeiten beseitigt und für Bewirtschafter eine einheitliche Anlaufstelle geschaffen werden.
Einheitliches Eingangsportal für Bewirtschafter
Langfristig will der Kanton ein klar bezeichnetes Eingangsportal schaffen, an das sich Bewirtschafter mit allen Fragen rund um Naturschutz und Landwirtschaft wenden können. Inhaltlich werden die fachlichen Bewirtschaftungsgrundlagen überarbeitet.
Geplant sind unter anderem eine klarere Differenzierung der Biotoptypen, standortangepasste Schnittregimes zur Förderung der Artenvielfalt, die Förderung schonender Mähtechniken sowie ein gerechtes Entschädigungssystem, das auf dem tatsächlichen Aufwand basiert.
Ökologischer Mehrwert und administrative Entlastung
Die Revision bringt nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch administrative Vereinfachungen für die Bewirtschafter. Durch den Zuständigkeitsübertrag entsteht beim Kanton eine Mehrbelastung von rund einer Million Franken, während die Gemeinden jährlich um etwa 1,7 Millionen Franken entlastet werden. Sie sollen jedoch weiterhin Beiträge für die Bewirtschaftung lokaler Objekte leisten.
Vernehmlassung bis Februar 2026
Mit dem Gesetzesnachtrag schafft die St.Galler Regierung die Basis für eine effiziente, wirksame und zukunftsfähige Förderung der Biodiversität. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Website des Kantons unter der Rubrik «Kantonale Vernehmlassungen» einsehbar. Die Frist läuft bis zum 16. Februar 2026.