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St. Gallen
10.11.2025

Abgeltung – Nachtrag zur Verordnung

Symbolbild
Symbolbild Bild: AdobeStock
Das Volkswirtschaftsdepartement hat einen Nachtrag zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen ausgearbeitet, zu dem die Regierung nun die Vernehmlassung eröffnet hat.

Es geht um der am 17. Februar 2021 vom Kantonsrat gutgeheissenen Motion 42.20.19 «Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)».

Stellungnahmen können bis 16. Februar 2026, vorzugsweise in elektronischer Form, dem Volkswirtschaftsdepartement, Generalsekretariat, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen (gabriela.peyrot@sg.ch) abgegeben werden. 

Kanton St. Gallen / Toggenburg24