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St. Gallen
11.11.2025

Mindestabstände zu Windrädern unzulässig

Da Amt für Raumentwicklung und Geoinformation kommt in einer Einschätzung zum Schluss, dass Abstandsbestimmungen zu Windenergieanlagen in einem kommunalen Baureglement nicht genehmigungsfähig seien. (Symbolbild)
Da Amt für Raumentwicklung und Geoinformation kommt in einer Einschätzung zum Schluss, dass Abstandsbestimmungen zu Windenergieanlagen in einem kommunalen Baureglement nicht genehmigungsfähig seien. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Der Kanton St. Gallen hält festgeschriebene Mindestabstände zwischen Siedlungen und Windenergieanlagen für unzulässig. Entsprechende Bestimmungen in Baureglementen der Gemeinden könnten nicht genehmigt werden, so das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation.

In mehreren St. Galler Gemeinden wurden und werden gegen den Bau von Windenergieanlagen in Siedlungsnähe kommunale Initiativen zur Festschreibung eines Mindestabstands zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen lanciert. Nun kam das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation in einer Einschätzung zum Schluss, dass solche Abstandsbestimmungen in den Baureglementen der Gemeinden nicht genehmigungsfähig sind. Dies schrieb das Bau- und Umweltdepartement am Dienstag in einer Mitteilung.

"Über diese Einschätzung hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation sämtliche St. Galler Gemeinden informiert", hiess es im Communiqué weiter. Auswirkungen hat die Einschätzung etwa auf die Gemeinde Au. Nach einer Abstimmung im Februar sollte eine Abstandsregel in das Baureglement aufgenommen werden.

Keystone-SDA