Die St. Galler Regierung ermöglicht die Überbrückungsbewilligung durch die Anpassung einer kantonalen Verordnung per 1. November, wie der Kanton am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Dies mildere die lange Verfahrensdauer von mehreren Monaten bis zu einem Jahr ab.
Die nun eingeführte Überbrückungsbewilligung diene nicht nur den Interessen der Personen im Anerkennungsverfahren. Sie soll auch die Situation der St. Galler Gesundheitsbetriebe im Wettbewerb um Fachkräfte verbessern. Andere Kantone stellen laut Mitteilung ähnliche Bewilligungen aus oder lassen entsprechende Tätigkeiten unter Aufsicht bewilligungsfrei zu.
Dadurch werde die Lage vor allem für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten verbessert. Bei Ärztinnen und Ärzten verlange das Bundesrecht für jede Berufsausübung hingegen zwingend eine Registrierung im Medizinalberufsregister.
Pflegende in Spitälern sind weniger betroffen
Bei den Pflegeberufen im stationären Bereich stelle sich das Problem mit den langen Anerkennungsverfahren derzeit nicht im gleichen Umfang, erklärte Tom Zuber-Hagen, Leiter Rechtsdienst des St. Galler Gesundheitsdepartement, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Grund dafür sei, dass in Spitälern unter fachlicher Aufsicht die Berufsausübungsbewilligung in diesem Bereich bisher nicht flächendeckend eingeführt wurde und deshalb weniger streng geregelt ist.