Die St. Galler Wanderwege bieten übers Jahr verteilt Ganztages- und Halbtageswanderungen an. Diese werden durch ausgewiesene Wanderleiterinnen und Wanderleiter geführt. Bis anhin war es möglich, sich spontan für eine Wanderung anzumelden.
Anmeldepflicht ab dem 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für sämtliche Wanderungen eine Anmeldepflicht. Dies erlaubt eine angepasste Gruppengrösse, zudem kann die Wanderleiterin oder der Wanderleiter eine Teilnehmerliste erstellen, was aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist.
Diese Massnahmen entsprechen den Vorgaben der Richtlinien der Dachorganisation Schweizer Wanderwege.
Eine Anmeldung ist einen Monat vor der Wanderung möglich - ausschliesslich digital bei den St. Galler Wanderwege und nicht mehr bei der Wanderleitung. Entweder man nutzt den QR-Code im neuen Wanderprogramm oder den Link: www.sg-wanderwege.ch/de/wandern.
Notfallkarte mitführen
Nur mit einer Anmeldung ist gewährleistet, dass man für eine Wanderung berücksichtigt und registriert wird. Weiter ist es notwendig, dass eine Notfallkarte mitgeführt wird. Diese soll im Rucksack für die Wanderleitung leicht auffindbar hinterlegt sein. In einem Notfall kann so die Wanderleiterin oder der Wanderleiter die notwendigen Schritte einleiten.
Die geführten Wanderungen der St. Galler Wanderwege werden wie bis anhin in den regionalen Medien veröffentlicht.