Mit der Einsetzung einer Baukommission schafft der Gemeinderat nun ein Instrument, das ihn entlastet und die Behandlung von Baugeschäften konzentriert. Die Umsetzung der Änderung soll voraussichtlich per 1. April 2026 erfolgen.
Baugesuche, Planungsfragen und rechtliche Detailabklärungen beanspruchen unter anderem jeweils einen grösseren Teil der Gemeinderatssitzungen. Die zunehmende Komplexität dieser Geschäfte führt regelmässig zu langen Sitzungen und einer hohen Belastung für die Ratsmitglieder. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat beschlossen, eine Baukommission einzusetzen.
Die Baukommission wird Bau- und Planungsgeschäfte künftig vorberaten und dem Gemeinderat Anträge unterbreiten. Technische, gestalterische und verfahrensbezogene Fragen können so im Vorfeld vertieft geprüft werden. Dadurch sollen die eigentlichen Gemeinderatssitzungen deutlich gestrafft werden und sich stärker auf die Entscheidfindung konzentrieren können.
Dauerhafte Erweiterung ist nicht vorgesehen
Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern des Gemeinderats zusammen und ist organisatorisch eng an dessen Sitzungsrhythmus gekoppelt. Zusätzliche Termine sollen dadurch möglichst vermieden werden.
Bei Bedarf wird die Baukommission – wie in der bisher gelebten Praxis – punktuell externe Fachpersonen beiziehen, um spezifische Fragestellungen sachgerecht zu klären. Eine dauerhafte Erweiterung der Kommission mit externen Fachpersonen ist nicht vorgesehen.
Rechtliche Grundlage ist gegeben
Im Hinblick auf die laufende Revision der Rahmennutzungsplanung prüft der Gemeinderat der Baukommission weitergehende Entscheidkompetenzen zuzuteilen. Über die konkrete Ausgestaltung solcher Kompetenzen wird die Bevölkerung im Rahmen der Überarbeitung des Baureglements mitwirken können.
Mit der Einführung der Baukommission folgt der Gemeinderat einem bewährten Modell, das in vielen Gemeinden bereits erfolgreich angewendet wird. Gleichzeitig bleibt der Gemeinderat das zuständige Entscheidorgan. Die neue Struktur ist ein wichtiger Schritt, um die Effizienz der Ratsarbeit zu erhöhen und die Sitzungen zu entlasten. Die rechtliche Grundlage für die vorgesehene Anpassung ist im bestehenden Baureglement gegeben.
Der Gemeinderat
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