Bisher wurde mit einer Verlängerung der Jagdzeit von Mitte bis Ende Dezember der Jagd ein Fenster geöffnet, um nicht erreichte Abschussvorgaben möglichst noch zu erreichen. Nicht zuletzt auf Grund der Witterung liegen die Abschusszahlen per Ende der ordentlichen Jagdzeit (3. Samstag im Dezember) noch unter den Vorgaben des Kantons. Entsprechend wurde auch die Jagdzeit für die gesamte Rotwildhegegemeinschaft 1 (RHG; Raum Werdenberg – Seeztal Nord – Oberes Toggenburg) bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Dagegen wurde in der RHG 2 (Raum Sarganserland) die Jagdzeit nur für eine handvoll Reviere verlängert. Den restlichen rund 25 Jagdrevieren wird die Verlängerung jedoch nicht gewährt, was erstaunt, zumal auch starke Rotwildreviere von der verlängerten Jagd ausgeschlossen sind.
Ebenso erstaunt, dass das ANJF per eingeschriebenem Brief und ohne Vorabsprache ausgewählte Jagdreviere am 05.12.25 per Verfügung verpflichtet hatte, zusätzliche Bewegungsjagden zu organisieren und dabei auch revierfremde Jäger einzusetzen. Dieses Diktat des ANJF in die Autonomie der Jagdreviere ist fragwürdig, selbst wenn die Abschusszahlen dem Soll hinterherhinken. Denn die Jagdreviere kennen ihre lokale Situation sicher besser als ein kantonales Amt und damit auch die Möglichkeiten, erfolgreiche Jagden zu organisieren. Aktuell spielen der fehlende Schnee und die warmen Temperaturen dem Jagderfolg entgegen, da sich das Rotwild weiterhin in höheren Lagen befindet und sich weiträumiger verteilt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Regierung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen: