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St. Gallen
02.01.2026

St. Galler unterschreiben neu per Mausklick

Mit der Plattform für E-Collecting können Komitees künftig für kantonale Referenden und Initiativen digitale Unterschriften sammeln. (Archivbild)
Mit der Plattform für E-Collecting können Komitees künftig für kantonale Referenden und Initiativen digitale Unterschriften sammeln. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
In den Ostschweizer Kantonen treten per 2026 neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:

SG: MOTORFAHRZEUGSTEUERN

Im Kanton St. Gallen werden Personenwagen und Motorräder nicht mehr nur nach Gewicht besteuert. Neu berechnet sich die Motorfahrzeugsteuer zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent nach Leistung. Konkret werden künftig pro 1000 Kilogramm Gesamtgewicht Abgaben von 182 Franken verlangt. Pro Kilowatt Leistung sind es 1,27 Franken. Bisher wurden Personenwagen mit 260 Franken pro 1000 Kilogramm besteuert. Änderungen gibt es auch für Elektrofahrzeuge. Sie waren bisher für vier Jahre von der Motorfahrzeugsteuer befreit. Diese Förderung wird eingestellt.

SG: VERRECHNUNGSSATZ FÜR PFLEGE VON ANGEHÖRIGEN

Wer Angehörige pflegt, kann sich von einer Spitex-Organisation anstellen lassen und wird dann für diese Arbeit entschädigt. Nun senkt der Kanton St. Gallen den Höchstansatz für eine Pflegestunde von 79.80 Franken auf noch 68.90 Franken. Er reagiert damit auch auf die steigende Belastung für die Gemeinden. Es geht um hohe Summen: In der Stadt St. Gallen konnte der entsprechende Budgetposten vom Parlament von 1,5 Millionen Franken auf 900'000 Franken reduziert werden. Erhalten damit die Angehörigen künftig weniger für ihre Pflegeleistungen? Er hoffe, dass weniger Geld bei den Spitex-Institutionen bleibe, sagte Gesundheitsdirektor Bruno Damann (Mitte) gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

SG: UNTERSCHRIFTENSAMMELN PER MAUSKLICK

In diesem Jahr startet der Kanton St. Gallen das schweizweit erste E-Collecting-Projekt. Eine dafür erstellte Plattform kann zur elektronischen Unterschriftensammlung für kantonale Referenden und Initiativen genutzt werden. Während des auf sieben Jahre beschränkten Pilotversuchs sind vorerst maximal 50 Prozent der Unterschriften über den elektronischen Weg zulässig. Es muss also auch weiterhin auf der Strasse gesammelt werden.

SG: EIN SONDERKREDIT FÜR DIE START-UP-FÖRDERUNG

Am 1. Januar 2026 trat der Entscheid des Kantonsrats über einen Sonderkredit von 10 Millionen Franken zur Förderung von Ostschweizer Start-ups in Kraft. Damit soll die Stiftung "Startfeld" mit 4,6 Millionen Franken gestärkt werden. Sie richtet sich an regionale Firmengründungen in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden.

TG: VERANSTALTUNGEN NEU AUCH AN ALLEN FEIERTAGEN

Im vergangenen September hat die Thurgauer Stimmbevölkerung eine Totalrevision des Ruhetagsgesetzes knapp gutgeheissen. Damit sind künftig auch an den fünf höchsten Feiertagen kulturelle und sportliche Veranstaltungen möglich. Bedingung ist, dass sie in Innenräumen stattfinden und nicht mehr als 500 Personen daran teilnehmen. Bisher galt im Thurgau am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Anlässen nichtreligiöser Art wie öffentliche Sport-, Tanz-, Kultur- und Konzertveranstaltungen.

AI: KANTONALE VERWALTUNG ARCHIVIERT DIGITAL

Die Regierung von Appenzell Innerrhoden verlangt mit einem Beschluss, dass die kantonale Verwaltung ihre Geschäfte ab diesem Jahr vorzugsweise digital erledigt. Das gilt auch für Ablagen und Archivierungen. Weitere öffentliche Organisationen wie Bezirke und öffentlich-rechtliche Korporationen können freiwillig von Papier auf digitale Aufbewahrung und Archivierung umsteigen. Dafür müssen sie gewisse technische Voraussetzungen erfüllen.

Keystone-SDA
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