Bislang mussten Änderungen in der Vollzugshilfe durch die Gemeinderäte Ebnat-Kappel, Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann genehmigt und im Anschluss dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Dadurch waren Änderungen bezüglich den Förderbeiträgen für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer immer erst verzögert anwendbar.
Damit die Vollzugshilfe inskünftig nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstellt werden muss, bedarf es auch in den Richtlinien (neu Reglement) zum Energiefonds Region Obertoggenburg verschiedenen Anpassungen. Aus diesem Grund werden das Reglement und letztmals auch die Vollzugshilfe zum Energiefonds Region Obertoggenburg dem fakultativen Referendum unterstellt.
Bitte beachten Sie dazu das angefügte Inserat im Anhang: