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St. Gallen
13.01.2026

Regierung verabschiedet Wahlkalender

Symbolbild
Symbolbild Bild: AdobeStock/ZO24
Mit Blick auf die Erneuerungswahlen 2027/2028 in Bund, Kanton und Gemeinden hat die Regierung die Wahltage sowie die Einreichefristen für Wahlvorschläge festgesetzt.K

Der Wahlkalender der Regierung sieht folgende Wahltage vor:

24. Oktober 2027 Erneuerungswahl des Nationalrates und des Ständerates
21. November 2027 Allfälliger zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahl des Ständerates
13. Februar 2028 Erneuerungswahl des Kantonsrates und der Regierung
19. März 2028 Blankotermin für eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen
9. April 2028 Allfälliger zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahl der Regierung
24. September 2028 Gemeinden (vorbehaltlich abweichender Regelungen in der Gemeindeordnung sowie von Wahlen an der Bürgerversammlung):
Wahl der oder des Vorsitzenden und der Mitglieder des Rates sowie der Mitglieder der GeschäftsprüfungskommissionWahl der Parlamente (sofern vorhanden)
Wahl der Parlamente (sofern vorhanden)
26. November 2028 Allfällige zweite Wahlgänge in den Gemeinden

Die Regierung hat zudem den Beginn der Einreichefristen für Wahlvorschläge bei den Proporzwahlen festgelegt. Wahlvorschläge für die Nationalratswahl können vom 5. April bis am 23. August 2027 bei der Staatskanzlei eingereicht werden, Wahlvorschläge für die Kantonsratswahlen vom 30. August bis am 6. Dezember 2027. Für die zeitgleich stattfindenden Majorzwahlen (also Ständerats- und Regierungswahlen) gelten jeweils die gleichen Einreichfristen.

Der Wahlkalender mit weiteren Details sowie eine Übersicht zu den Einreichefristen für Wahlvorschläge wurden heute ebenfalls im Amtsblatt publiziert.

Kanton St. Gallen / Toggenburg24
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