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Immo & Bau
31.01.2023

Bundesgericht bestätigt Thurgauer Kleinsiedlungsverordnung

Blick in den Grossrats-Saal im Rathaus in Frauenfeld. Der Thurgau schränkt das Bauen in Weilern ein. Das Bundesgericht stützt nun das Vorgehen des Kantons.
Blick in den Grossrats-Saal im Rathaus in Frauenfeld. Der Thurgau schränkt das Bauen in Weilern ein. Das Bundesgericht stützt nun das Vorgehen des Kantons. Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER
Das Bundesgericht hat die Rechtmässigkeit der durch die Thurgauer Kantonsregierung erlassenen temporären Kleinsiedlungsverordnung bestätigt. Hintergrund ist die Auszonung von etwa der Hälfte der 300 Weiler im Kanton aus der Bauzone.

Das Bundesgericht habe festgehalten, dass Anlass für das Einschreiten des Regierungsrates bestanden habe, teilte das Thurgauer Departement für Bau und Umwelt am Montag mit. Das Urteil wurde bereits Ende November gefällt, aber erst letzte Woche dem Departement zugestellt, wie Departements-Generalsekretär Marco Sacchetti auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.

Die vom Kanton gewählten Mittel waren gemäss Urteil geeignet, um einen bundesrechtskonformen und rechtssicheren Vollzug der Baubewilligungsverfahren in den betroffenen Kleinsiedlungen sicherzustellen.

Keystone-SDA/ Toggenburg24