Die Nesselove AG beabsichtigt, auf dem Areal am südlichen Wiesenweg in Nesslau Mietwohnungen zu realisieren. In zwei Neubauten sollen zwölf Wohnungen entstehen. Mit einem Sondernutzungsplan wird die Bauweise und Gestaltung geregelt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Nr. 1433N und den südwestlichen Teil des Grundstücks Nr. 1432N mit einer Gesamtfläche von 1'811 m2. Laut heutigem Zonenplan ist das Plangebiet der Kernzone K3 bzw. der Wohnzone W2 zugewiesen. Mit einem Teilzonenplan wird der in der Wohnzone W2 liegende Teil von 1'149 m2 ebenfalls der Kernzone K3 übertragen.
Erschliessung über südlichen Wiesenweg
Die Erschliessung des Plangebietes erfolgt über den südlichen Wiesenweg und wird im Teilstrassenplan „Ausbau Rosengartenstrasse“ dargestellt. Für die Erschliessung muss die Rosengartenstrasse bis zur geplanten Zufahrt der Überbauung auf Grundstück Nr. 1432N (zwischen Grundstück Nr. 1883N und 93N) ausgebaut werden. Die Rosengartenstrasse wird dafür um etwa 44 m verlängert. Auf dieser Länge erfolgt eine Umklassierung des bestehenden Gemeindewegs 1. Klasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse. Die neue Strassenbreite im Abschnitt der verlängerten Rosengartenstrasse misst etwa 4.50 m.
Öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt
Teilzonenplan, Sondernutzungsplan sowie Teilstrassenplan liegen vom 16. Mai bis 14. Juni 2024 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Für die Bevölkerung besteht die Möglichkeit, während dieser Zeit die Unterlagen im Gemeindehaus (Dachgeschoss) oder auf der Website unter der Rubrik Mitwirkungen einzusehen. Allfällige Anträge sind während der Mitwirkungsfrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.