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Nesslau
29.06.2024

Sondernutzungsplan Luteren II wird frühzeitig aufgelegt

Die Gemeinde legt den Sondernutzungsplan Luteren II frühzeitig auf.
Die Gemeinde legt den Sondernutzungsplan Luteren II frühzeitig auf. Bild: Gemeindekanzlei Nesslau
Damit die Projekte für die im Dezember abgebrannte Sägerei sowie für die Erneuerung und Erweiterung der Kraftwerkanlage in der Herrenmühle vorangetrieben werden können, wird der Sondernutzungsplan Luteren II frühzeitig aufgelegt, wie es in den Gemeindemitteilungen heisst.

Im letzten Herbst führte die Gemeinde im Rahmen der Ortsplanungsrevision ein Mitwirkungsver- fahren für die Festlegung der Gewässerräume durch, darunter befand sich auch der Sondernutzungsplan Festlegung Gewässerraum Luteren II (km 0.810 - 1.120). Eingaben erfolgten zu diesem Sondernutzungsplan keine.

Frist bis 26. Juli

Damit die Projekte für die im Dezember abgebrannte Sägerei sowie für die Erneuerung und Er- weiterung der Kraftwerkanlage in der Herrenmühle vorangetrieben werden können, wird die Auflage des Sondernutzungsplans Gewässerraum Luteren II gegenüber der Gesamtauflage vorgezogen und ab Donnerstag öffentlich aufgelegt. Die Frist endet am 26. Juli 2024, die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde oder auf der Kanzlei einsehbar.

Gemeindekanzlei Nesslau