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Wattwil
15.01.2026

Öffentliche Auflage

Gemeindeverwaltung Wattwil. (Symbolbild)
Gemeindeverwaltung Wattwil. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Teilstrassenplan Umlegung Weg Waldschwil-Platten-Hänsenberg:

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 im Zusammenhang mit einem Baugesuch (Publikation Nr. 00.240.967) die Umlegung des Weges «Waldschwil-Platten-Hänsenberg» (Gemeindeweg 3. Klasse, Nr. 6.014) beziehungsweise den Teilstrassenplan vom 2. Dezember 2025 bewilligt.

Gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 731.1, StrG) ist ein Planverfahren durchzuführen. Der Teilstrassenplan für die Umlegung des Weges Waldschwil-Platten-Hänsenberg (Nr. 6.1014) wird gemäss Art. 41 StrG öffentlich aufgelegt:

Umlegung des Weges «Waldschwil-Platten-Hänsenberg»
Gemeindeweg 3. Klasse, Nr. 6.014)

Einsichtnahme
Der Teilstrassensplan liegt in der Zeit vom 14. Januar 2026 bis 12. Februar 2026 im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sämtliche Unterlagen werden auf der Web-Seite der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet.

Einsprachen
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den erwähnten Erlass beim Gemeinderat Wattwil Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind schriftlich innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts (Begründung) sowie einen Antrag zu enthalten.

Link zu dem Teilstrassenplan: https://share.wattwil.ch:8443/s/pKXA4t9dsrJcyjT
Link zu den Baugesuchsunterlagen: https://share.wattwil.ch:8443/s/65cHrswsryW7DkY

Bekanntmachung von Baugesuchen
(Art. 139 Planungs- und Baugesetz, PBG, sGS 731.1)

Bauherrschaft:           
Emil Alder-Inauen, Waldschwil 476, 9630 Wattwil
Grundeigentümer:     
Bauherrschaft
Grundstück, Lage:     
1691W, Waldschwil, 9630 Wattwil
Bauvorhaben:
Abbruch und Wiederaufbau Milchviehstall mit Remise und Jauchegrube
Hinweis:
Im Zusammenhang mit diesem Baugesuch hat der Gemeinderat den Teilstrassenplan  «Umlegung Weg Waldschwil-Platten-Hänsenberg» erlassen. Wir verweisen auf die separate Publikation Nr. 00.235.280.

Einsichtnahme
Die Baugesuchsunterlagen liegen in der Zeit vom 14. Januar 2026 bis 12. Februar 2026, d.h. während 30 Tagen, in der Eingangshalle der Gemeindeverwaltung Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, sowie auf der Web-Seite der Gemeinde Wattwil zur Einsicht auf.

Einsprachen
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und Begründung innert der Auflagefrist der Baukommission Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat.

Link zu den Baugesuchsunterlagen: https://share.wattwil.ch:8443/s/65cHrswsryW7DkY
Link zu dem Teilstrassenplan: https://share.wattwil.ch:8443/s/pKXA4t9dsrJcyjT

Gemeinde Wattwil / Toggenburg24
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