Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 im Zusammenhang mit einem Baugesuch (Publikation Nr. 00.240.967) die Umlegung des Weges «Waldschwil-Platten-Hänsenberg» (Gemeindeweg 3. Klasse, Nr. 6.014) beziehungsweise den Teilstrassenplan vom 2. Dezember 2025 bewilligt.
Gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 731.1, StrG) ist ein Planverfahren durchzuführen. Der Teilstrassenplan für die Umlegung des Weges Waldschwil-Platten-Hänsenberg (Nr. 6.1014) wird gemäss Art. 41 StrG öffentlich aufgelegt:
Umlegung des Weges «Waldschwil-Platten-Hänsenberg»
Gemeindeweg 3. Klasse, Nr. 6.014)
Einsichtnahme
Der Teilstrassensplan liegt in der Zeit vom 14. Januar 2026 bis 12. Februar 2026 im Foyer der Gemeindeverwaltung, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sämtliche Unterlagen werden auf der Web-Seite der Gemeinde Wattwil aufgeschaltet.
Einsprachen
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den erwähnten Erlass beim Gemeinderat Wattwil Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind schriftlich innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil, einzureichen. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts (Begründung) sowie einen Antrag zu enthalten.