Der Juni hat der Schweiz viel Regen gebracht. Wir haben mit Schrecken die Katastrophen in den Südtälern gesehen. In der Gemeinde Neckertal entstanden hauptsächlich Schäden an den Strassen. Bei den Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse wird die Schadensbehebung direkt durch die Gemeinde gemacht, bei den Gemeindestrassen 3. Klasse ist dies Sache der unterhaltspflichtigen Anstösser.
Die Gemeinde hilft dabei bei den Sofortmassnahmen und bei den Gesuchen an die verschiedenen möglichen Stellen.
Gesamthaft geht es in der Gemeinde Neckertal zurzeit um eine Schadenssumme von ca. Fr. 620'000. An diese hohe Summe sind Beiträge zu erwarten. Einerseits vom kantonalen Bau- und Umweltdepartement unter dem Titel «werkgebundene Staatsbeiträge», andererseits vom kantonalen Volkswirtschaftsdepartement unter dem Titel «Strukturförderung in der Landwirtschaft». Privat Geschädigte können und müssen direkt bei Fondssuisse einen Antrag auf Auszahlung eines Beitrags stellen. Der Schaden ist dabei elektronisch aufzunehmen unter gleichzeitiger Anzeige an unseren Werkhof, welcher die Schadenschätzung vornimmt (058 228 33 40).
Der Werkhof ist auch Erstanlaufstelle bei allen Schäden an Infrastrukturanlagen. Wenden Sie sich an die Mitarbeitenden dort. Sie helfen gerne und zeigen den Weg auf.