SVP mit parlamentarischen Vorstoss
Die SVP-Fraktion hat bereits vor einem knappen Jahr im Kantonsrat mit der Interpellation «Starre Aufenthaltsdauer beim GNZ in Wattwil soll flexibler ausgestaltet werden» (51.25.26) die Problematik thematisiert und konkrete Antworten von der Regierung verlangt. Die Antwort der Regierung war unbefriedigend – das Verwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass die Position der SVP auch rechtlich richtig war.
Medizin statt Bürokratie
Das Gericht hält unmissverständlich fest: Eine allgemeingültige zeitliche Grenze für Akutbehandlungen existiert nicht. Die Behandlungsdauer muss sich nach medizinischen Kriterien richten – nicht nach willkürlichen administrativen Vorgaben. Die starre Zwei-Nächte-Regel führt zu unnötigen Patientenverlegungen, erhöht das Gesundheitsrisiko, verursacht doppelte Kosten durch Fallpauschalen und Sekundärtransporte und gefährdet die wirtschaftliche Tragfähigkeit des GNZ Wattwil.
Vernehmlassung eingereicht
Die St. Galler Regierung plant derzeit ein neues Gesundheitsgesetz. Der Gesetzesentwurf wurde vor dem Verwaltungsgerichtsurteil ausgearbeitet und konnte dessen Erkenntnisse daher noch nicht berücksichtigen. In ihrer heute eingereichten Vernehmlassungsantwort fordert die SVP Toggenburg, dass die Regierung das Urteil nun zum Anlass nimmt, die gesetzlichen Grundlagen für Gesundheits- und Notfallzentren so zu präzisieren, dass medizinisch nicht begründbare zeitliche Beschränkungen künftig ausgeschlossen sind.
Klare Forderung an die Regierung
«Notfallpatientinnen und Notfallpatienten müssen vor Ort behandelt werden können, anstatt unnötig über weite Strecken verlegt zu werden», sagt Ivan Louis, Kantonsrat SVP aus Neu St. Johann. Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die bisherige Haltung der Regierung nicht dem ursprünglichen politischen Willen entsprach. Diese Einschätzung wird parteiübergreifend von sämtlichen Toggenburger Kantonsratsmitgliedern geteilt. Die Regierung muss jetzt handeln.