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16.01.2026

Aufhebung der Notfall-Schikanen

Die Kantonsräte der SVP Toggenburg: Fredy Louis, Bruno Schweizer, Lukas Huber, Christian Vogel, Mirco Gerig und Ivan Louis (von links)
Die Kantonsräte der SVP Toggenburg: Fredy Louis, Bruno Schweizer, Lukas Huber, Christian Vogel, Mirco Gerig und Ivan Louis (von links) Bild: SVP Toggenburg
Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat bestätigt, was die SVP seit langem kritisiert: Die zeitliche Beschränkung der Notfallbehandlungen am Gesundheits- und Notfallzentrum (GNZ) Wattwil auf maximal zwei Nächte war von Anfang an nicht rechtmässig. Die SVP Toggenburg hat im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz eine Stellungnahme eingereicht und fordert die Regierung auf, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen.

SVP mit parlamentarischen Vorstoss

Die SVP-Fraktion hat bereits vor einem knappen Jahr im Kantonsrat mit der Interpellation «Starre Aufenthaltsdauer beim GNZ in Wattwil soll flexibler ausgestaltet werden» (51.25.26) die Problematik thematisiert und konkrete Antworten von der Regierung verlangt. Die Antwort der Regierung war unbefriedigend – das Verwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass die Position der SVP auch rechtlich richtig war.

Medizin statt Bürokratie

Das Gericht hält unmissverständlich fest: Eine allgemeingültige zeitliche Grenze für Akutbehandlungen existiert nicht. Die Behandlungsdauer muss sich nach medizinischen Kriterien richten – nicht nach willkürlichen administrativen Vorgaben. Die starre Zwei-Nächte-Regel führt zu unnötigen Patientenverlegungen, erhöht das Gesundheitsrisiko, verursacht doppelte Kosten durch Fallpauschalen und Sekundärtransporte und gefährdet die wirtschaftliche Tragfähigkeit des GNZ Wattwil.

Vernehmlassung eingereicht

Die St. Galler Regierung plant derzeit ein neues Gesundheitsgesetz. Der Gesetzesentwurf wurde vor dem Verwaltungsgerichtsurteil ausgearbeitet und konnte dessen Erkenntnisse daher noch nicht berücksichtigen. In ihrer heute eingereichten Vernehmlassungsantwort fordert die SVP Toggenburg, dass die Regierung das Urteil nun zum Anlass nimmt, die gesetzlichen Grundlagen für Gesundheits- und Notfallzentren so zu präzisieren, dass medizinisch nicht begründbare zeitliche Beschränkungen künftig ausgeschlossen sind.

Klare Forderung an die Regierung

«Notfallpatientinnen und Notfallpatienten müssen vor Ort behandelt werden können, anstatt unnötig über weite Strecken verlegt zu werden», sagt Ivan Louis, Kantonsrat SVP aus Neu St. Johann. Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die bisherige Haltung der Regierung nicht dem ursprünglichen politischen Willen entsprach. Diese Einschätzung wird parteiübergreifend von sämtlichen Toggenburger Kantonsratsmitgliedern geteilt. Die Regierung muss jetzt handeln.

SVP Toggenburg / Toggenburg24
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