Das Heimreglement aus dem Jahre 2012 sieht die politische Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann als Betreiberin des Alters- und Pflegeheimes vor. Das Reglement lässt jedoch keine andere Möglichkeit zu. Mit dem neuen Heimreglement, welches am 04. Juli 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde, können sämtliche Optionen wahrgenommen werden. Das neue Heimreglement legt den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft unserer Altersversorgung.
Wildhaus-Alt St. Johann
26.07.2024
Heimreglement wird fakultativem Referendum unterstellt

Die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann legt ein neues Heimreglement vor.
Bild:
pinterest.ch
Ab Montag, 5. August liegt das neue Heimreglement für das Altersheim Wildhaus-Alt St. Johann auf. Das Quorum für ein fakultatives Referendum beträgt 184 gültige Unterschriften.